Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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Ersatzquote der Generation mit Rentenantritt im Jahr 2055
67.5%
Bisherige Regelung
KA = 6/8
65.0% KA = 5/8
AGS + 1%
AGS + 2%
62.5%
60.0%
57.5%
55.0%
52.5%
50.0%
47.5%
27'840 34'800 41'760 48'720 55'680 62'640 69'600 76'560 83'520
Jahreseinkommen 2011
Die drei Grafiken lassen folgende Schlüsse zu, wobei eine Lösung dann als wirksam gilt, wenn die Ergebnisse in etwa den Ergebnissen nach geltender Ordnung entsprechen beziehungsweise darüberliegen:
Die vorgeschlagenen Lösungen erweisen sich auf lange Sicht gesehen alle als wirksam;
Alle Lösungen sind bei tiefen Einkommen wirksam;
Hingegen ergeben sich mittelfristig für höhere Löhne Einbussen;
Die Lösung, die darin besteht, den BVG-Koordinationsabzug zu senken, erlaubt es, das verfassungsmässige Ziel einer Ersatzquote von rund 60 % bei tiefen Löhnen zu untermauern.
Im Folgenden werden die finanziellen Auswirkungen der verschiedenen flankierenden Massnahmen aufgezeigt. Dabei wird angenommen, dass die Beiträge für die Versicherung der Risiken Invalidität und Tod zusammen 3,5 Prozent der koordinierten Lohnsumme betragen.
Abschätzung der BVG- und der effektiven Zusatzkosten im Jahr 2015 der verschiedenen flankierenden Massnahmen, in Millionen Franken, zu Preisen von 2011
Massnahme BVG-Zusatzkosten Effektive Zusatzkosten
KA = 6/8 1'460650
KA = 5/8 2'860 1'350 AGS-Satz + 1 % 1'470650
AGS-Satz + 2 % 1'560700