Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 71Fedlex · Erläuternder Bericht

8 Vollversicherung und Mindestquote

8.1 Ausgangslage

Kleine und mittlere Unternehmen verfügen im Allgemeinen nicht über die nötigen Ressourcen, für ihre Mitarbeiter eigene Vorsorgeeinrichtungen zu errichten und zu betreiben. Ihr Personalbestand ist in der Regel ohnehin zu klein, um den versicherungstechnischen Risikoausgleich im Kollektiv gewährleisten zu können. Solche Unternehmen schliessen sich häufig mittels eines Anschlussvertrags als eigenständiges Vorsorgewerk einer Sammeleinrichtung118 an. Per Ende 2009 waren den 107 Sammeleinrichtungen privaten Rechts rund 200‘000 Arbeitgeber mit rund 1.3 Millionen aktiven Versicherten angeschlossen.

Solche Sammeleinrichtungen können sich in ihrem Autonomiegrad hinsichtlich der Exponierung gegenüber den versicherungstechnischen- und anlageseitigen Risiken erheblich unterscheiden. Autonome Sammeleinrichtungen bzw. die angeschlossenen Vorsorgewerke tragen die gesamten Risiken der Vorsorge selbst. Daneben gibt es autonome Sammeleinrichtungen mit Versicherungsverträgen, die nur bestimmte Spitzenrisiken abdecken, teilautonome Sammeleinrichtungen, die bestimmte Risiken vollständig versichern (zum Beispiel das Invaliditäts-, Todesfall- oder Langlebigkeitsrisiko) und kollektive Sammeleinrichtungen, welche alle Risiken vollständig versichern. Kollektive Sammeleinrichtungen (“Vollversicherung“) sind zwar rechtlich unabhängig, werden im Allgemeinen jedoch faktisch von privaten Lebensversicherern betrieben. Letztere unterstehen der Aufsicht der Finma. Die Rückdeckung erfolgt immer mittels eines Kollektivlebensversicherungsvertrags nach VVG zwischen der Sammeleinrichtung und dem Lebensversicherer, d.h. die Vorsorgewerke sind nie direkt dem Lebensversicherer “angeschlossen“. Per Ende 2010 weisen die privaten Lebensversicherer für die berufliche Vorsorge technische Rückstellungen im Umfang von 131 Mrd. Franken aus. Die rund 2.2 Millionen Versicherten119 generierten im Jahr 2010 ein Prämienvolumen von rund 21 Mrd. Franken. Vom Prämienvolumen von CHF 20.7 Mrd. entfielen auf Swiss Life CHF 6.1 Mrd. (29.5%) und auf AXA CHF 6.7 Mrd. (32.4%). Die beiden grossen Anbieter vereinigen also zusammen rund 62% des Prämienvolumens. Von den technischen Rückstellungen von insgesamt CHF 131 Mrd. entfallen CHF 45.1 Mrd. (34.4%) auf Swiss Life und CHF 41.3 Mrd. (31.5%) auf AXA, zusammen vereinigen sie also rund 66% der technischen Rückstellungen. Swiss Life hat einen Bestand von 461‘418 aktiven Versicherten und 70‘556 Rentnern, AXA einen solchen von 421‘936 aktiven Versicherten und 65‘170 Rentnern. Beide zusammen vereinigen also 53% der aktiven Versicherten (im LV-Bereich) und 60.4% der Rentner.

Seit der Einführung des BVG im Jahr 1985 hat kein neuer Anbieter ein Gesuch um Aufnahme dieses Geschäfts eingereicht. Die Anzahl der im Geschäft der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer ging im Zeitraum von 1987 bis Ende 2010 von 22 auf 11 Unternehmen zurück. Von diesen baut eines seine Restverpflichtungen ab, eines gab seinen Kollektivbestand auf Anfang 2011 ab und ein weiteres wird 2011 durch Fusion aus dem Markt austreten, sodass per Ende 2011 noch acht Lebensversicherer aktiv die Kollektivversicherung der beruflichen Vorsorge betrieben werden. Von diesen beschränkt sich ein Unternehmen auf Risikorückdeckungen. Weitere lagern den Sparprozess und die damit verbundenen Risiken in Sammelstiftungen aus, gewähren also keine Vollversicherung mehr. Es verbleiben somit sechs Vollversicherer. Die Wechselaktivitäten der Vorsorgewerke, sowohl zwischen den verschiedenen Autonomiegraden wie auch zwischen den einzelnen Anbietern von Vollversicherungslösungen deuten darauf hin, dass ein ausreichender Wettbewerb weiterhin gewährleistet ist. Nichtsdestotrotz sollten neue Regulierungen, gerade wenn sie zu einer unterschiedlichen Behandlung von autonomen und kollektiven Einrichtungen führen, auch unter dem Wettbewerbsaspekt untersucht werden.

118 Möglich ist auch der Anschluss an eine Gemeinschaftseinrichtung eines Verbandes. Per Ende 2009 waren den 119 Gemeinschaftseinrichtungen privaten Rechts rund 130‘000 Arbeitgeber mit rund 750‘000 aktiven Versicherten angeschlossen.

119 Davon sind rund 1.7 Mio. aktive Versicherte, 200‘000 Rentner und 300‘000 im Rahmen der Freizügigkeit versichert.