Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten
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Zusammenhang darauf zu achten, dass das patronale Element der beruflichen Vorsorge nicht geschwächt wird.
Weiter muss die Frage geklärt werden, inwieweit Leistungsverbesserungen bei unvollständig geäufneten Wertschwankungsreserven möglich sind. Auf der einen Seite besteht in diesem Kontext ein Glaubwürdigkeitsproblem, wenn Leistungsverbesserungen gegenüber der Äufnung der Reserven priorisiert werden. Auf der anderen Seite ist das Bedürfnis der aktiven Versicherten nach Partizipation an einem Aufschwung verständlich. Dieses Spannungsverhältnis würde sich durch eine Anpassung der Verzinsungskomponente im Umwandlungssatz bzw. der diesbezüglichen Quersubventionierung der Altersrenten reduzieren lassen. Letztlich muss eine für alle Beteiligten nachhaltig tragbare Verteilung der Finanzierungslast gefunden werden, wobei die diesbezüglichen sozialpolitischen Diskussionen einige Zeit in Anspruch nehmen dürften. Spätestens bei Inkrafttreten einer einheitlichen Berechnungsmethodik müssten Leistungsverbesserungen aus Gründen der Regulierungskonsistenz ausgeschlossen werden. Ansonsten bestünde die Gefahr, dass die methodischen Vorgaben faktisch über Leistungsverbesserungen umgangen werden könnten. Es wäre aus den gleichen Gründen wünschenswert, hinsichtlich der Bewertung (insbesondere was den technischen Zinssatz oder die Sterbetafeln betrifft) eine gewisse Einheitlichkeit anzustreben. Auf diese Problematik, die in den Zuständigkeitsbereich der Oberaufsichtskommission fallen wird, wird im Folgenden aber nicht vertieft eingegangen.
7.4 Lösungsansätze
7.4.1 Problem A: Methodik zur Bestimmung des Zielwerts der Wertschwankungsreserve
7.4.1.1 Problembeschreibung A
Im Gegensatz zu temporären Unterdeckungen sind langfristige Inkongruenzen zwischen Finanzierung und Leistung solvenzgefährdend. Sind die Leistungen nicht mehr nachhaltig finanzierbar, besteht also ein Missverhältnis zwischen Renditeerfordernis und Risikofähigkeit, so gleitet der um die kurzfristigen Ausschläge bereinigte Deckungsgrad tendenziell nach unten, letztlich in eine nachhaltige Unterdeckung. Ein solches Missverhältnis kann beispielweise dann entstehen, wenn die Wertschwankungsreserven zu tief angesetzt werden. Bei autonomen und teilautonomen Sammeleinrichtungen, die in Konkurrenz zueinander stehen, dürfte dieses Problem besonders virulent sein. Um möglichst viele Anschlüsse zu gewinnen, sind diese Einrichtungen häufig bestrebt, Leistungsverbesserungen zu Lasten der Wertschwankungsreservenäufnung zu gewähren. Die Folge ist, dass die Versicherten und die Arbeitgeber dann verhältnismässig zu oft an Sanierungsmassnahmen partizipieren müssen. Das untergräbt nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Systems.
7.4.1.2 Lösungsansatz A.1: Einheitliche Methode zur Bestimmung des Zielwerts der Wertschwankungsreserve für autonome und teilautonome Sammeleinrichtungen
Gemäss diesem Lösungsansatz wird für autonome und teilautonome Sammeleinrichtungen einheitlich und verbindlich festgelegt, welche Anlagerisiken zu berücksichtigen sind, welche Parameter diese Risiken am besten abbilden und welcher Mechanismus davon ausgehend zu einem eindeutigen Zielwert führt. Das Ziel der Regelung ist also nicht, den Zielwert der Reserve, sondern ausschliesslich die Methodik zu deren Bestimmung festzulegen. Am Grundsatz der Eigenverantwortung der Vorsorgeeinrichtungen wird demnach festgehalten.
Die Vorteile einer entsprechenden Regelung liegen auf der Hand. Alle autonomen und teilautonomen Sammeleinrichtungen sähen sich hinsichtlich dem Umgang mit den Anlagerisiken derselben Ausgangslage gegenüber, was die Grundvoraussetzung für einen fairen und effizienten Wettbewerb darstellt. Für die Arbeitgeber und Versicherten würde die Transparenz erheblich steigen und sie würden dadurch in die Lage versetzt, bei einem Anschlusswechsel nicht nur den Anlageertrag, sondern auch die zur Erreichung dieses