Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/110: Bericht über die Zukunft der 2. Säule · 176 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 78Fedlex · Erläuternder Bericht

Abbildung: Spielraum des Versicherers zwischen Solvenzanforderungen und Wettbewerbspositionierung (siehe Bericht Offenlegung der Betriebsrechnung 2010, Finma, S. 39)

Einer ergebnisbasierten Mindestquote von 90% entspricht eine ertragsbasierte Mindestquote von 98%. Eine ergebnisbasierte Mindestquote von 90% würde den Anteil des Versicherers derart einengen, dass selbst in guten Jahren eine Eigenkapitalunterlegung von 6% der Versicherungsverpflichtungen nicht mit mehr als 3% entschädigt werden könnte (vgl. Bericht der Finma an das SIF vom 29.4.2010, Kapitel 2.6.2, Abb. 3 und Kapitel 2.8, Abb. 7).

Dabei gilt es zu beachten, dass sich die Risiken in der beruflichen Vorsorge nicht auf die Garantie des Mindestzinssatzes zur Verzinsung der Altersguthaben und die Garantie des Umwandlungssatzes zur Bestimmung der Altersrenten im Obligatorium beschränken. Zwar sind Kollektivversicherungsverträge unter Einhaltung vertraglicher Kündigungsfristen jeweils auf Ende des Jahres kündbar. Jedoch sind gesetzliche Einschränkungen der Vertragsfreiheit zu beachten, die sich risikoseitig negativ auswirken können. Zu nennen sind etwa die Befristung des Zinsrisikoabzugs auf fünf Jahre ab Vertragsbeginn, das Abzugsverbot für noch nicht getilgte Abschlusskosten sowie die Drehtürregelung für Rentenbestände bei Auflösung von Anschlussverträgen. Diese Einschränkungen lassen sich durch den Sozialversicherungscharakter der beruflichen Vorsorge rechtfertigen, erschweren jedoch die langfristige Ausrichtung der Versicherungstätigkeit im Bereich der beruflichen Vorsorge und akzentuieren die Risikoexponierung zusätzlich.

Nach drei Normaljahren seit der Einführung der Transparenzvorschriften im Jahr 2004 wurde mit dem Tätigkeitsjahr 2008 der Vergangenheitserfahrung erstmals ein Defizitjahr hinzugefügt. Dieses zeigte auf, dass in den Vorjahren angehäuftes Eigenkapital ziemlich rasch reduziert werden kann und dass Krisenjahre häufiger auftreten, als bis anhin angenommen (2001/2002 und 2008). Das Tätigkeitsjahr 2009 war wieder ein Normaljahr wie schon die Jahre 2005 bis 2007. Entsprechend haben die relevanten Zeitreihen und damit die Vergangenheitserfahrung an Aussagekraft gewonnen. Diese reicht jedoch noch nicht aus, um verlässliche Aussagen zur Krisenresistenz der in der beruflichen Vorsorge tätigen Lebensversicherer zu machen, insbesondere auch deshalb nicht, weil der risikoorientierte Schweizer Solvenztest erst ab 2011 für die Versicherungsunternehmen verbindlich geworden ist.

8.2.5 Evaluation möglicher Alternativen zum bestehenden System der Mitwirkung der privaten Lebensversicherer in der beruflichen Vorsorge

Während ein Teil der Anspruchsgruppen in der beruflichen Vorsorge die bestehende Regelung vorerst weiterführen und sie erst nach einer Beobachtung der Erfahrungen mehrerer Jahre überprüfen möchte, ist ein anderer Teil der Anspruchsgruppen der