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Vernehmlassung 2011/115: Verordnung über die Psychologieberufe (Psychologieberufeverordnung; PsyBV) · 13 Seiten

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3 Das Akkreditierungsorgan gemäss Artikel 35 PsyG ist das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung nach Artikel 7 des Universitätsförderungsgesetzes vom 8. Oktober 19994.

Art. 6 Verwendung der Weiterbildungstitel in der Berufsbezeichnung

1 Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Weiterbildungstitels können sich entsprechend dem Wortlaut des eidgenössischen Weiterbildungstitels bezeichnen.

2 Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels können sich unter Beifügung des Herkunftslandes entsprechend dem Wortlaut ihres Weiterbildungstitels und in der Landessprache des Ausstellungsstaates bezeichnen.

3 Inhaberinnen und Inhaber eines entsprechenden eidgenössischen oder eines anerkannten ausländischen Weiterbildungstitels können folgende Berufsbezeichnungen verwenden:

a. eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin oder eidgenössisch anerkannter Psychotherapeut;

b. eidgenössisch anerkannte Kinder- und Jugendpsychologin oder eidgenössisch anerkannter Kinder- und Jugendpsychologe;

c. eidgenössisch anerkannte klinische Psychologin oder eidgenössisch anerkannter klinischer Psychologe;

d. eidgenössisch anerkannte Neuropsychologin oder eidgenössisch anerkannter Neuropsychologe;

e. eidgenössisch anerkannte Gesundheitspsychologin oder eidgenössisch anerkannter Gesundheitspsychologe.

4 Für die Verwendung der Bezeichnung Psychotherapeutin oder Psychotherapeut bleibt Artikel 12 Absatz 2bis erster Satz Medizinalberufeverordnung vom 27. Juni 20075 vorbehalten.

Art. 7 Dienstleistungserbringer

Dienstleistungserbringer nach Artikel 23 Absatz 2 PsyG haben folgende Dokumente beizubringen:

a. einen eidgenössischen oder einen anerkannten ausländischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie; und

b. eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Niederlassungsstaates, aus der hervorgeht, dass sie die betreffenden Tätigkeiten im Niederlassungsstaat rechtmässig ausüben.

4 SR 414.20

5 SR 811.112.0