Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 86 Seiten

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– Verpflichtung der Kantone zur Führung eines kantonalen Krebsregisters. Die nationale Krebsregistrierungsstelle, das Schweizer Kinderkrebsregister sowie die Vertrauensstelle, welche für die Verschlüsselung der Daten zuständig ist, werden durch den Bund geführt.

Für andere stark verbreitete oder bösartige Krankheiten wie beispielsweise Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes sieht der vorliegende Vorentwurf die finanzielle Unterstützung entsprechender Register vor, unter der Voraussetzung, dass sie die im Vorentwurf aufgeführten Bedingungen erfüllen.

Umsetzung

Die neue Regelung baut auf den bestehenden Strukturen der Krebsregistrierung auf, die somit weiterhin in den von den Kantonen betriebenen kantonalen und regionalen Krebsregistern erfolgt. Krebserkrankungen bei Kindern und Jugendlichen werden im Schweizer Kinderkrebsregister registriert, welches durch den Bund geführt wird. Zudem betreibt der Bund die Vertrauensstelle, welche für die Verschlüsselung der Daten zuständig ist, sowie die nationale Krebsregistrierungsstelle, welche für die Zusammenführung, Aufbereitung und Auswertung der Daten verantwortlich zeichnet.

Finanzierung

Verglichen mit den heutigen Ausgaben des Bundes für die Krebsregistrierung von 1,4 Millionen Franken dürfte die Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs zu jährlichen Mehrausgaben in der Höhe von 0,4 bis 0,6 Millionen Franken führen.

Für die Förderung der Registrierung anderer nicht übertragbarer stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten ist mit neuen Ausgaben von jährlich ca 1,0 Millionen Franken zu rechnen.