Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/116: Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen (Krebsregistrierungsgesetz, KRG) · 106 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 3. Dezember 2010 erteilte der Bundesrat dem EDI den Auftrag, bis Frühjahr 2012 einen Vorentwurf für bundesgesetzliche Bestimmungen zur Registrierung von Krebs und anderen bösartigen, nicht übertragbaren Krankheiten zu erarbeiten. Eine flächendeckende und vollständige Registrierung stellt Datengrundlagen für die gesundheitspolitische Steuerung zur Verfügung und ermöglicht dadurch Fortschritte bei Prävention, Früherkennung und Behandlung. Die Ziele dieser neuen gesetzlichen Regelung sind deshalb die vollständige Erfassung aller Neuerkrankungen bei Krebs, die Erhebung der Daten in Form standardisierter und schweizweit einheitlicher Datensätze unter einheitlichen organisatorischen Rahmenbedingungen, der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten sowie der sichere Umgang mit den Daten und deren angemessene Veröffentlichung. Aus organisatorischer Sicht soll die zukünftige Regelung auf den bestehenden regionalen und kantonalen Krebsregistern und dem Schweizer Kinderkrebsregister aufbauen. Die gesetzlichen Grundlagen sollen insbesondere die Registrierung von Krebserkrankungen regeln, daneben aber auch die Erfassung anderer Diagnosen ermöglichen.
Die verwaltungsinternen Vorarbeiten zum Vorentwurf des Bundesgesetzes zur Registrierung von Krebs und weiteren Diagnosen erfolgten unter Einbezug der betroffenen und interessierten Kreise sowie verschiedener Expertinnen und Experten. Darüber hinaus wurden im Oktober 2011 im Rahmen einer informellen Anhörung Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der kantonalen und regionalen Krebsregister sowie ausgewählter staatlicher und privater Organisationen und Institutionen einzelne Arbeitsdokumente zur Stellungnahme unterbreitet und im Mai 2012 im Rahmen einer Informationsveranstaltung die wichtigsten Elemente des Gesetzesvorentwurfs vorgestellt.
Im Bereich der Krebsregistrierung werden mit der vorgeschlagenen Regelung folgende Ziele verfolgt:
flächendeckende, vollständige und vollzählige Erfassung aller Krebsneuerkrankungen sowie Ver-
folgung von deren Verlauf bis hin zum Tod der betroffenen Person;
Standardisierung des zu erhebenden Datensatzes zur Vereinfachung der gesamtschweizerischen
Auswertung;
Datenerfassung in den Kantonen unter einheitlichen rechtlichen und organisatorischen Rahmen-
bedingungen;
Schutz der Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten.
Im Bereich der anderen stark verbreiteten oder bösartigen nicht übertragbaren Krankheiten kann der Bund bestehenden oder neu geschaffenen Registern unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen gewähren.
Verglichen mit den heutigen Ausgaben des Bundes für die Krebsregistrierung von 1,4 Millionen Franken dürfte die Umsetzung des vorliegenden Vorentwurfs zu jährlichen Mehrausgaben in der Höhe von 0,4 bis 0,6 Millionen Franken führen. Für die Förderung der Registrierung anderer nicht übertragbarer stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten ist mit neuen Ausgaben von jährlich ca. 1,0 Millionen Franken zu rechnen.
Das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen ist Teil der gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrats, die in der Gesamtschau «Gesundheit2020» festgehalten sind.