Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 37 _____________________________________________________________________________________
Voraussetzungen für die interkantonale Zusammenarbeit sollen aber auch durch eine verstärkte Koordination auf Bundesebene und durch entsprechende Dienstleistungen des Bundes (z. B. nationaler Lageverbund, weitergehende Ausbildungsangebote für Führungsorgane, frei verfügbares Angebot von Übungen und Übungsmaterial) optimiert werden.
2.2.3.3 Gemeinsame Führung und Lageverbund Bund–Kantone
Auf Stufe Bund und Kantone sind die Zuständigkeiten und die Führung bei ABCN-Ereignissen jeweils klar geregelt. In Fällen, wo Bund und Kantone bei der Ereignisbewältigung zusammenarbeiten, kommt dem Lageverbund und der Festlegung einer zentralen Ansprechstelle besondere Bedeutung zu:
Der Lageverbund, das heisst die Zusammenarbeit aller Beteiligten und das Zusammenführen ihrer relevanten Informationen zum entsprechenden Ereignis, ist wichtig für die gemeinsame Führung von Bund und Kantonen im Ereignisfall. Für die zeit- und lagegerechte Führung im Bevölkerungsschutz sind die Kantone verantwortlich. Dies kann nur dann effizient und wirksam erfolgen, wenn in einem Einsatz auch die überregionale Dimension beachtet wird. Eine enge Zusammenarbeit im bevölkerungsschutzrelevanten Lageverbund zwischen Bund und Kantonen ist deshalb essenziell. Bei der Führungskommunikation und der Darstellung der Lage muss der Informationsfluss und - gleichstand weiter verbessert werden. Dazu soll künftig der Bund mit den Kantonen und Partnerorganisationen ein ausfallsicheres Führungskommunikationssystem (Polyconnect, Polydata) aufbauen und eine einzige integrierte Lagedarstellung zur Verfügung stellen. Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit den Betreibern kritischer Infrastrukturen (z. B. Swissgrid, Swisscom, SBB) ausgebaut werden, weil hier eine zunehmend starke Vernetzung und Abhängigkeit besteht.48 Diese Infrastrukturbetreiber können wichtige Beiträge in den Lageverbund einbringen, sind aber ihrerseits auch auf einen sicheren Zugang zur bevölkerungsschutzrelevanten Lagedarstellung angewiesen; nur so können sie ihren Beitrag zur Ereignisbewältigung leisten.
Ein zweites wesentliches Element bei der Zusammenarbeit von Bund und Kantonen im Ereignisfall ist das Bezeichnen von klaren Ansprechstellen – im Sinne von «Eingangstoren» – auf beiden Seiten. Sowohl Bund wie auch Kantone müssen im Ereignisfall Gewissheit haben, dass sie sich bei der anderen Seite an eine zentrale zuständige Stelle wenden können. Auf Seiten des Bundes wird diese Funktion für den Bevölkerungsschutz von der NAZ wahrgenommen, bei den Kantonen sind es die Kantonalen Führungsorgane. Im Fall der Armee sind für die Kantone die Territorialregionen die Ansprechstellen auf Stufe Bund.
2.2.4 Zusammenarbeit mit weiteren Partnern
Armee
Die Armee ist ein zentraler Partner für das Verbundsystem Bevölkerungsschutz. Sie hat Mittel und Fähigkeiten, die bei den Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes
48 Dabei müssen die neuen rechtlichen Bedingungen berücksichtigen werden, weil viele dieser Betriebe in den vergangenen Jahren privatisiert wurden.