Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 33 _____________________________________________________________________________________

nicht ausreichen oder bestimmte Mittel fehlen, kann die Armee zur subsidiären Unterstützung der Kantone eingesetzt werden.

Neue Elemente der Strategie sind:

- Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz muss in enger Zusammenarbeit zwischen

Bund und Kantonen weiterentwickelt und angepasst werden; dazu braucht es eine stärkere Koordination zwischen den verschiedenen Partnerorganisationen auf gesamtschweizerischer Ebene. Das BABS soll deshalb seine Koordinationsfunktion für den Bevölkerungsschutz als Gesamtsystem stärker wahrnehmen als bisher. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob der Koordinierte Sanitätsdienst von der Armee ins BABS transferiert werden soll.

- Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu verbessern und zu ver-

einfachen, sollen auf Stufe Bund und Kantone jeweils klare Ansprechstellen – im Sinne von zentralen «Eingangs- und Ausgangstoren» – bezeichnet werden. Dabei muss zwischen Ereignisfall und Alltag unterschieden werden. Im Ereignisfall ist auf Stufe Bund die NAZ als permanente Stabsstelle des BST ABCN die zentrale Anlaufstelle und für subsidiäre Einsätze der Armee weiterhin die kantonalen territorialen Verbindungsstäbe; auf Stufe Kantone sind es im Ereignisfall die Kantonalen Führungsorgane. Für den Alltag sollen das BABS und die zuständigen kantonalen Ämter ebenfalls jeweils eine zentrale Ansprechstelle für alle Belange des Bevölkerungsschutzes bezeichnen.

- Die Aufgabenteilung im Bevölkerungsschutz ist grundsätzlich unbestritten, es gibt

aber einzelne Schnittstellen zwischen Partnerorganisationen (und Dritten), die bereinigt werden müssen. Dazu gehört insbesondere die Aufgabenteilung zwischen der Feuerwehr und dem Zivilschutz, wo etwa bei der Rettung aus Trümmerlagen Klärungsbedarf besteht, sowie die ABC-Abwehr. Ebenfalls zu klären – und wo nötig auf- und auszubauen – ist die Zusammenarbeit zwischen Fach- und Führungsorganen auf allen Ebenen der Gemeinwesen.

- Der gemeinsame Lageverbund ist ein wesentliches Element für eine effiziente und

wirksame Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Ereignisfall.46 Der Bund soll deshalb den bevölkerungsschutzrelevanten Lageverbund so weiterentwickeln und vereinfachen, dass dieser künftig über eine einzige elektronische Plattform dargestellt und den Kantonen sowie den Partnerorganisationen zur Verfügung gestellt werden kann. Beim Lageverbund sollen ausserdem die Betreiber kritischer Infrastrukturen noch stärker miteinbezogen werden.

- Das derzeitige Dienstpflichtsystem verursacht im Bevölkerungsschutz verschiedene

Probleme: Es können teilweise zu wenige für die Aufgaben qualifizierte Personen rekrutiert werden (v. a. im Zivilschutz), und die Regelung der Dienstpflicht und Entschädigung bei den einzelnen milizbasierten Partnerorganisationen ist teilweise ungleich. Es soll deshalb eine Studiengruppe eingesetzt werden, die prüft, ob und wie diese Nachteile behoben werden könnten.

- Die für die Zukunft absehbaren Einsätze zur Bewältigung von Katastrophen und

Notlagen erfordern zunehmend eine mobile Einsatzführung. Bei technischen Nach-

46 Unter Lageverbund versteht man das Zusammenfassen der Lage vor Ort sowie der unterschiedlichen Lagedarstellungen aller in einer Ereignisbewältigung involvierten Partner.