Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 34 _____________________________________________________________________________________

rüstungen der bestehenden ortsfesten Kommandoinfrastruktur soll deshalb künftig die Möglichkeit geschaffen werden, auch mobile Einsatzführungsstrukturen zu schaffen.

2.2.1 Aufgaben

Das Verbundsystem Bevölkerungsschutz orientiert sich an den derzeit wahrscheinlichen Ereignissen, muss aber noch stärker auf sich abzeichnende Entwicklungen bei den natur- und zivilisationsbedingten Katastrophen und Notlagen ausgerichtet werden. Dabei stehen insbesondere folgende Entwicklungen im Vordergrund:

- Naturkatastrophen als Folge des Klimawandels (z. B. Hochwasser, Trockenheit,

Hitze- und Kältewellen);

- Notlagen aufgrund eines Ausfalls von kritischen Infrastrukturen;

- ABC-Ereignisse (z. B. Radioaktivität, Pandemie).

Die damit verbundenen Aufträge sind für den Bevölkerungsschutz nicht grundsätzlich neu, müssen aber in Zukunft in organisatorischer, material- und ausbildungsmässiger Hinsicht noch stärker berücksichtigt werden. Folgen ergeben sich daraus insbesondere für den Zivilschutz, dessen Leistungsprofil vor allem im ABC-Bereich, bei der Bewältigung des Ausfalls von kritischen Infrastrukturen und in Bezug auf das Sanitätswesen angepasst werden muss.

Bei einem bewaffneten Konflikt ergeben sich keine grundsätzlichen Änderungen im Aufgabenbereich des Bevölkerungsschutzes. Die Partnerorganisationen haben auch im Falle eines bewaffneten Konflikts ihre herkömmlichen Aufgaben zu erfüllen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, den Personalbestand des Zivilschutzes aufzustocken. Die Werterhaltung der Schutzbauten (Schutzanlagen und Schutzräume für die Bevölkerung) soll auch längerfristig sichergestellt werden.

2.2.2 Aufgabenteilung Bund–Kantone und Finanzierung

Der Bevölkerungsschutz bleibt in der grundsätzlichen Verantwortung der Kantone. Dem Bund wird im Alltag weiterhin vor allem eine koordinierende und unterstützende Funktion zukommen. Um die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen den Partnerorganisationen aber noch effizienter und wirksamer zu gestalten, soll das BABS seine Koordinationsfunktion für den Bevölkerungsschutz als Gesamtsystem noch stärker wahrnehmen als bisher. Zudem soll auf Stufe Bund und Kantone jeweils eine zentrale Ansprechstelle für alle Belange des Bevölkerungsschutzes im Alltag bezeichnet werden. Auf Stufe Bund ist dafür das BABS zuständig, auf Stufe Kantone die für den Bevölkerungsschutz zuständigen Ämter. Bei der verstärkten Koordinationsfunktion des BABS sollen, bei Respektierung kantonaler und kommunaler Hoheitsrechte, vermehrt auch die grossen Städte miteinbezogen werden. Ausserdem soll der Bund bei der Rekrutierung für den Zivilschutz bei Bedarf künftig auch gewisse Leistungen für andere Partnerorganisationen übernehmen beziehungsweise anbieten können (z. B. Abklärungen zur Erfüllung medizinischer Anforderungen für die Dienstleistung in anderen Partnerorganisationen). Das BABS soll teilweise neue Aufgaben übernehmen, und teilweise solche, die es schon bisher hatte, noch stärker ausüben als bisher.