Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 38Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 35 _____________________________________________________________________________________
Neue Aufgaben des BABS:
- Analyse, Aufarbeitung und Weiterverbreitung von sachdienlichen Informationen
aus Grossereignissen, Katastrophen, Notlagen, bevölkerungsschutzrelevanten Krisen und internationalen Kontakten (z. B. zuhanden der Kantone);
Aufgaben, die das BABS bereits hatte, künftig aber verstärkt werden sollen:
- Lösungsvorschläge für Fragen der Interoperabilität erarbeiten und den zuständigen
Regierungskonferenzen (RK MZF, KKJPD) vorlegen;
- Grundlagen für die Kantone erarbeiten in den Bereichen Risikoanalyse (Programm
Kataplan), Planungsgrundlagen (z. B. grossräumige Evakuierungen), Terminologie (z.B. Führungsprozesse), Information (z. B. Verhaltensempfehlungen für die Bevölkerung bei Ereignissen), Planung, Durchführung und Auswertung von grossen Übungen;
- Interoperabilität im Bevölkerungsschutz sicherstellen durch die Finanzierung von
Alarmierungs- und Informationssystemen, Ausrüstung und Material der Schutzanlagen und des standardisierten Materials sowie die Mitfinanzierung von ausfallsicheren Kommunikationsinfrastrukturen (z. B. Polydata, Polyconnect)47;
- Kader, Spezialistinnen und Spezialisten der Kantonalen Führungsorgane ausbilden
und Übungen durchführen, darunter insbesondere auch Kurse im Bereich Polycom oder ABC-Schutz für Kader der Partnerorganisationen, die in den Kantonen und Gemeinden als Multiplikatoren wirken. Dabei sollen auch Synergien mit der simulationsgestützten Ausbildung der Armee angestrebt werden.
- Zusammenarbeit zwischen Fach- und Führungsorganen auf allen Ebenen der Ge-
meinwesen fördern.
Den Kantonen kommt die Aufgabe zu, die Einsatzbereitschaft der Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes in Bezug auf ihren Ausbildungsstand sowie hinsichtlich der Alarmierung (Aufgebot für den Einsatz) und Ausrüstung sicherzustellen. Sie tragen die Verantwortung für die Gefährdungsanalyse und die Risikobewertung auf kantonaler Ebene sowie die Interoperabilität, das heisst die Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit in Katastrophen und Notlagen zwischen den eigenen Partnerorganisationen und denjenigen der Nachbarkantone. Dazu überprüfen sie regelmässig die Einsatzbereitschaft und setzen, wo nötig, Verbesserungen durch.
Die Aufteilung der Finanzierung zwischen Bund und Kantonen ist unbestritten und soll weitgehend gleich bleiben. Einzig beim Zivilschutz ist die Frage zu prüfen, inwiefern sich der Bund – zusätzlich zur Finanzierung von Schutzanlagen, Kommunikationssystemen, Alarmierung und standardisiertem Material – auch an den Kosten für weiteres Einsatzmaterial und persönliche Ausrüstung beteiligen soll. Je nach Ausgestaltung des Dienstpflichtmodells könnten in Zukunft ausserdem nicht nur Schutzdienstpflichtige, sondern auch Angehörige anderer Partnerorganisationen (z. B. Feuerwehr, Samariter) Anrecht auf eine Reduktion des Wehrpflichtersatzes oder Leistungen der Erwerbsersatzordnung haben, wobei dies nur für Dienstleistungen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes (z. B. Übungen, längere Kurse) gelten würde. Dies hätte beim Wehrpflichtersatz Einnahmeeinbussen und bei der Erwerbsersatzordnung Mehrausgaben zur Folge.
47 Der Kostenschlüssel zwischen Bund und Kantonen (Benutzer der Systeme) ist noch zu definieren.