Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 36 _____________________________________________________________________________________

2.2.3 Führung und Lageverbund

2.2.3.1 Führung Bund

Die Führung von Einsätzen auf Stufe Bund liegt beim Bundesrat. Der BST ABCN berät und unterstützt den Bundesrat bei ABCN-Ereignissen im In- und Ausland, wo der Bund eine Koordinations- oder Führungsrolle hat, und er stellt im Ereignisfall auch die Koordination mit den Kantonen sicher. Mit dem BST ABCN wurden die Zuständigkeiten auf Stufe Bund bei ABCN-Ereignissen geregelt; die permanente Stabsstelle ist beim BABS. Es müssen nun in den nächsten Jahren Erfahrungen gesammelt werden, um zu sehen, ob sich diese Lösung in der Praxis bewährt oder ob Anpassungen nötig sein werden.

Eine weitere Frage ist, wie das Verhältnis zwischen BST ABCN und dem KKM SVS künftig aussehen soll. Letzterer ist noch im Aufbau begriffen und soll nach derzeitigem Stand primär in der normalen Lage als Plattform von Bund und Kantonen zur Diskussion strategischer und operativer Fragen dienen, und zwar im gesamten Sicherheitsbereich, inklusive der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Der BST ABCN hingegen ist ein Instrument, das in einem ABCN-Ereignisfall – also einem Teilbereich der vom KKM SVS abgedeckten Themenpalette – zum Einsatz gelangt. Der KKM SVS ist damit als übergeordnete sicherheitspolitische Koordinations- und Dialogplattform zu sehen, der BST ABCN hingegen als spezialisiertes Krisenorgan des Bundes für die Bewältigung von ABCN-Ereignissen. Sollte der KKM SVS dereinst – nach Beendigung der Aufbauphase und aufgrund erster Erfahrungen – auch eine aktive Rolle im Krisenmanagement von Bund und Kantonen übernehmen, ergäben sich im Verhältnis zum BST ABCN neue Abgrenzungsfragen, die bereinigt werden müssten.

2.2.3.2 Führung Kantone

Die Führung auf Stufe Kantone hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Die politische Verantwortung beziehungsweise Führung liegt bei den Kantonsregierungen, die operative Verantwortung bei den KFO. Für die innerkantonale Führung (Kanton– Gemeinde bzw. Region) sind die Kantone zuständig. Bei kantonsübergreifenden Katastrophen und Notlagen hat sich die Nachbarschaftshilfe, zum Teil gestützt auf interkantonale Vereinbarungen, etabliert. Die interkantonale Zusammenarbeit findet seit Herbst 2009 zudem im Rahmen der Konferenz der kantonalen Stabschefinnen und -chefs, in der alle Stabschefinnen und -chefs der KFO zusammengeschlossen sind, statt.

In einigen Kantonen sind aber Lücken vorhanden und Verbesserungen nötig: Die Doppelbelastung von Führungspersonen der kantonalen Verwaltung durch die Mitarbeit im KFO und die Tagesgeschäfte im Amt kann sich gerade bei längeren Krisenlagen als Nachteil der Milizlösung erweisen. Die Führungsfähigkeit der KFO muss aber auch bei länger andauernden Katastrophen oder Notlagen sichergestellt sein. Die KFO sollen deshalb durch spezifische Sonderstäbe (z. B. Pandemie), durch Stabsgruppen (Erweiterung des KFO je nach Ereignis durch entsprechendes Fachpersonal aus der kantonalen Verwaltung und/oder aus der Privatwirtschaft) oder durch professionelle Strukturen (z. B. Geschäftsstellen KFO) entlastet werden.

Klar definierte Prozesse für die interkantonale Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz existieren nicht. Zudem sind die Führungsprozesse und Abläufe von Kanton zu Kanton verschieden. Bei der Stabsarbeit sollen künftig gemeinsam erarbeitete Standards angewendet werden, die sich zum Beispiel an jene der Armee und Polizei anlehnen. Die