Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 38 _____________________________________________________________________________________
knapp sind oder ganz fehlen. Es wäre aufwändig und sinnlos, diese Mittel in einer anderen Organisation aufzubauen und damit Doppelspurigkeiten zu schaffen. Die Armee ist de facto ein nationaler Stützpunkt, nicht nur für den Zivilschutz, sondern auch für andere Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes.
Die Armee hat weitere Stärken. Sie kann auch dann eingesetzt werden, wenn eine starke Schutzkomponente – für die Bevölkerung, für Infrastrukturen, aber auch für die eingesetzten Mittel selber – nötig ist, z. B. bei einer akuten Terrordrohung oder zur Bewältigung der Folgen eines Anschlages. Diese Robustheit erweitert die Handlungsfreiheit der politischen Behörden, und die relativ grossen Bestände erlauben auch eine substanzielle Durchhaltefähigkeit.
In Anbetracht dieser Fähigkeiten drängt es sich auf, die bisherigen Beiträge der Armee zum Bevölkerungsschutz weiterzuführen; ihre Bedeutung nimmt eher zu als ab. Die Grundsätze (vor allem die Subsidiarität) und die Mechanik der Zusammenarbeit sind eingespielt. Der Sicherheitsverbund Schweiz bietet die Möglichkeit, die Abstimmung mit den Mitteln des Bevölkerungsschutzes noch zu verfeinern – massive Veränderungen sind aber weder nötig noch erwünscht. Eine Umgruppierung von Kräften von der Armee zum Zivilschutz oder umgekehrt würde mehr Nachteile als Vorteile bringen; sie steht nicht zur Debatte.
Aus Sicht des Bevölkerungsschutzes ist es wesentlich, dass die Armee eine solide Mannschaftsstärke behält, damit sie im Einsatz (auch im Assistenzdienst) lange durchhalten kann. Das Milizsystem ist wichtig, weil es möglich macht, auch die zivil erworbenen Fähigkeiten der Angehörigen der Armee zu nutzen, was bei Einsätzen im Bevölkerungsschutz besonders wichtig ist. Schliesslich liegt es auch im Interesse eines wirksamen Bevölkerungsschutzes, dass die Armee für diese Aufgabe gut und modern ausgerüstet ist.
Zivildienst
Der Zivildienst kann gemäss Zivildienstgesetz für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen eingesetzt werden. Er verfügt aber heute weder über Führungsstrukturen, noch über ausgebildetes Personal oder geeignetes Material. Wenn ein entsprechender Bedarf nachgewiesen würde, müsste der Bund die Führung und Ausbildung der Zivildienstleistenden sicherstellen. Ein stärkerer Einbezug des Zivildienstes in die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen ist deshalb zurzeit weder realistisch noch sinnvoll.
Die Studiengruppe, die eingesetzt werden soll, um das heutige Dienstpflichtsystem zu überprüfen, soll unter anderem auch die Frage klären, ob und in welcher Form der Zivildienst (als Organisation oder durch Zusammenarbeit) nicht in eine gegenüber dem heutigen Zivilschutz erweiterte Palette von Möglichkeiten zur Ableistung der Schutzdienstpflicht integriert werden könnte.
Koordinierte Bereiche
Für die Koordinierten Bereiche soll eine flexible Struktur gefunden werden, in der je nach Bedarf neue Koordinierte Bereiche geschaffen beziehungsweise nicht mehr notwendige aufgelöst werden können. Weiterhin sollen die Geschäftsstellen der Koordinierten Bereiche bei den durch die jeweiligen Aufgaben am meisten tangierten Verwal-