Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 64 _____________________________________________________________________________________

schutzes (und der Armee) in Bezug auf Terminologie, Führungsprozesse, Lagedarstellung, Ausbildung und Übungen, Material, Infrastrukturen und technische Systeme Interoperabilität sinnvoll beziehungsweise unabdingbar ist. In diesem Kontext sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie allen Kantonen und Partnern ein möglichst ausfallsicheres System für den gesamtschweizerischen Lageverbund zur Verfügung gestellt werden kann. Dabei soll auch eine Zusammenführung der bereits heute vorhandenen Fachinformationssysteme in eine elektronische Plattform geprüft werden. Zu behandeln ist zudem die Frage, wie die heute in ortsfesten Kommandoanlagen installierten Kommunikations- und Informationssysteme durch mobile Einsatzführungssysteme ergänzt werden können.

- Harmonisierung der Dienstpflichten im Bevölkerungsschutz: Im Sinne einer Harmonisierung der zivilen Dienstpflichten ist zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen auch Milizangehörige und Freiwillige des Verbundsystems Bevölkerungsschutz (insbesondere auch die Feuerwehr) von der Erwerbsersatzordnung profitieren können, sofern sie Dienstleistungen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes erbringen (z.B. Teilnahme an Übungen, längeren Kursen). Dabei sind die finanziellen Konsequenzen für die Erwerbsersatzordnung aufzuzeigen, insbesondere in welchem Mass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge deswegen erhöht werden müssten. Aufgrund der künftigen Bestände (insbesondere im Zivilschutz) sind zudem das heutige Dienstpflichtalter beziehungsweise die Dienstpflichtzeit sowie das Wohnortsprinzip für die Zu- beziehungsweise Einteilung anzupassen.

Zivilschutz:

- Leistungsprofil, Organisation und Bestände: Ausgehend von einer Gefährdungsanalyse (gesamtschweizerisch wie kantonal) soll das Leistungsprofil des Zivilschutzes überprüft und allenfalls angepasst werden. Ziel ist es, ein einheitliches, gesamtschweizerisch geltendes Basisleistungsprofil zu erarbeiten, das in den Kantonen je nach Gefährdungen durch zusätzliche Spezialisierungen differenziert werden kann. Vom allgemeinen Leistungsprofil wie den spezialisierten kantonalen Leistungsprofilen soll der zukünftige Bestand des Zivilschutzes abgeleitet werden, wobei auch die Leistungen der übrigen Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes und der Armee einbezogen werden müssen. Bezüglich der Organisation ist ein System zu erarbeiten, das einerseits den Gemeinden und Regionen im Katastrophenfall rasch Basisleistungen des Zivilschutzes zur Verfügung stellt, anderseits aber einen mobilen grossräumigen Einsatz mit spezialisierten Mitteln, über die nicht alle Kantone verfügen müssen, ermöglicht.

- Interkantonale Zivilschutz-Stützpunkte: Neben den bereits bestehenden Zivilschutzorganisationen auf Stufe Gemeinde und Region und den in etlichen Kantonen aufgebauten kantonalen Elementen (Stützpunkten) sollen – unter der Voraussetzung einer Bundesbeteiligung – neu interkantonale und mobile Formationen (Stützpunkte) des Zivilschutzes geschaffen beziehungsweise bestehende Organisationen entsprechend angepasst, ausgerüstet und ausgebildet werden. In Abstimmung mit den anderen Partnerorganisationen und der Armee soll deren Leistungsprofil, die Anzahl, die geografische Verteilung, die Bestände und die Gliederung sowie die Ausrüstung und das Material (inklusive Fahrzeuge) konzipiert werden. Wichtige Überlegungen sind dabei die Angliederung an bereits bestehende grössere kantonale Stützpunkte, die