Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten

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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 61 _____________________________________________________________________________________

diese Vorgaben unter Berücksichtigung der kantonalen Unterschiede entsprechend umsetzen.

Der Bund ist für die gesetzlichen Vorgaben der Zivilschutzausbildung und die diesbezüglichen Umsetzungserlasse verantwortlich. Zur Sicherstellung einer landesweiten Interoperabilität soll der Bund sämtliche Ausbildungsgrundlagen für die Kantone erarbeiten. Aus Gründen der Interoperabilität, Effizienz und Kostenberechnung sollen vom Bund auch die Kommandantinnen und Kommandanten sowie gewisse Kader, Spezialistinnen und Spezialisten der interkantonalen Zivilschutzstützpunkte und der Zivilschutzorganisationen der Regionen und Gemeinden ausgebildet werden. Die Ausbildungsmodule des Bundes stehen auch den Partnerorganisationen offen.

Der Bund soll weiter das Lehrpersonal für den Zivilschutz ausbilden. Die Zivilschutzinstruktoren sollen weiterhin zentral ausgebildet und via Praktika in den Kantonen auf die kantonspezifischen Besonderheiten vorbereitet werden. Im Sinne der Qualitätssicherung sollen für die Ausbildung landesweit nur noch hauptamtliches Personal mit abgeschlossener Bundesausbildung zugelassen werden.

3.2.6 Material

Die Beschaffung des Materials und der Ausrüstung des Zivilschutzes basiert auf den Grundsätzen der Zuständigkeitsfinanzierung und der landesweiten Interoperabilität. Es wird ausschliesslich für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen beschafft.

Die Zivilschutzorganisationen der Regionen und Gemeinden werden vollumfänglich durch die Kantone ausgerüstet. Für die interkantonalen Stützpunkte könnten das schwere Einsatzmaterial und die Fahrzeuge vom Bund, die persönliche Ausrüstung der Schutzdienstleistenden von den Kantonen finanziert werden.

Aus Gründen der Interoperabilität, Effizienz und Kostenreduktion soll der Bund die Kantone bei der Beschaffung von Ausrüstung und Material mittels Leistungskatalogen unterstützen, die gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet werden, und mittels einer gemeinsamen Beschaffungsplattform.

Als Beitrag zugunsten des Verbundsystems Bevölkerungsschutz bleibt der Bund zuständig für die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung, die Kommunikationsinfrastruktur, die Ausrüstung und das Material der Schutzanlagen sowie für spezifisches, klar definiertes standardisiertes Material.

3.2.7 Infrastruktur

Die Alarmierungs- und Informationssysteme für die Bevölkerung und die Kommunikationsinfrastruktur der Führungs- und Einsatzorganisationen sowie die Schutzbauten bilden ein Gesamtsystem, auf das die Notfallkonzepte in der Schweiz abgestimmt sind.

Alarmierungs- und Kommunikationssysteme (Polyalert)

Die Systeme zur Alarmierung und Information der Bevölkerung sowie die Kommunikationsinfrastruktur müssen zugunsten des Bevölkerungsschutzes weiterentwickelt und durch den Bund finanziert werden.