Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 66Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 63 _____________________________________________________________________________________
4. Weiteres Vorgehen, Umsetzung
Nach Abschluss der Beratung des vorliegenden Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ soll die Umsetzung innerhalb von zwei Projektorganisationen erfolgen: eine zum Bevölkerungsschutz und eine zum Zivilschutz. Die Frage der allfälligen Anpassung des Dienstpflichtsystems wird davon getrennt angegangen, mit der Einsetzung einer eigenen Studiengruppe.
In den beiden Projektorganisationen zum Bevölkerungsschutz und Zivilschutz sollen anhand von Teilprojekten konkrete Umsetzungskonzepte erarbeitet werden. Dabei sind in geeigneter Form alle relevanten Stellen auf Stufe Bund und Kantone einzubeziehen. Die Projektorganisationen sollen ihre Arbeit nach der Behandlung des Berichts durch das Parlament aufnehmen. In den zwei Projekten und entsprechenden Teilprojekten sollen anschliessend bis Mitte 2014 Konzepte zu den einzelnen Bereichen des Strategieberichts erarbeitet werden. Diese sollen bis Ende 2014 zusammengefasst und konsolidiert werden; gleichzeitig sollen die personellen, finanziellen und rechtlichen Konsequenzen aufgezeigt werden. Auf dieser Grundlage soll anschliessend die Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes sowie der nachgelagerten Rechtsgrundlagen eingeleitet werden. Die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen ist, je nach parlamentarischer Beratung, auf Anfang 2016 oder 2017 vorgesehen. Anschliessend sind die kantonalen Rechtsgrundlagen anzupassen, sodass spätestens bis 2020 die Umsetzung der neuen Konzeptionen erfolgen kann.
Aus derzeitiger Sicht sind in den beiden Projektorganisationen folgende Teilprojekte zu bilden:
Bevölkerungsschutz:
- Leistungsprofil: Die künftigen Entwicklungen im Gefährdungsspektrum, häufigere
und schwerere Naturkatastrophen infolge des Klimawandels, Notlagen durch den Ausfall von kritischen Infrastrukturen und ABC-Bedrohungen verlangen Anpassungen des Leistungsprofils des Bevölkerungsschutzes und allenfalls seiner einzelnen Partnerorganisationen. Die daraus resultierenden Herausforderungen und zu erbringenden Leistungen – inklusive der dazu nötigen finanziellen und personellen Ressourcen – sind zu definieren. Dabei ist auch die Aufgabenzuordnung an die einzelnen Partnerorganisationen zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
- Verstärkte Koordination im Bevölkerungsschutz: Die Koordination und Zusammen-
arbeit von Bund und Kantonen (inklusive der grossen Städte) sowie der Partnerorganisationen auf gesamtschweizerischer Ebene soll verstärkt und weiterentwickelt werden. Dazu sollen die Mechanismen der Zusammenarbeit und die institutionalisierten Plattformen auf Stufe Bund und Kantone überprüft und angepasst werden. Zu prüfen ist zudem, wie das BABS seine Koordinationsfunktion stärker wahrnehmen kann und ob sich daraus auch organisatorische Anpassungen ergeben. Zu regeln sind in diesem Kontext auch die Aufgabenzuteilung zwischen den Feuerwehren und dem Zivilschutz bei schweren Rettungen sowie die Rolle des Gesundheitswesens im Bevölkerungsschutz. Vor diesem Hintergrund ist auf Bundesebene auch eine mögliche Überführung des Koordinierten Sanitätsdienstes von der Armee in den Bevölkerungsschutz, das heisst in das BABS, zu prüfen.
- Sicherstellung der Interoperabilität in Führung und Einsatz: Es soll aufgezeigt wer-
den, in welchen Bereichen zwischen den Partnerorganisationen des Bevölkerungs-