Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
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Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 65 _____________________________________________________________________________________
Sicherstellung des Betriebs sowie dessen Finanzierung. Zu prüfen ist hier insbesondere, wie sich der Bund und die Kantone die Kosten für die Beschaffung und Finanzierung der Ausrüstung und des spezialisierten, schweren Materials sowie für pauschalierte Beiträge an den Betrieb teilen – seitens des Bundes als Beitrag für jene Katastrophen und Notlagen, für die er zuständig ist (z. B. radiologische Verstrahlungslagen, Epidemien, Talsperrenbrüche) beziehungsweise deren Bewältigung er in Absprache mit den Kantonen koordiniert (gesamtschweizerische Einsätze).
- Interoperabilität des Zivilschutzes: In enger Zusammenarbeit mit den Kantonen sind
Interoperabilitätskriterien für den Zivilschutzes zu identifizieren, die im interkantonalen und gesamtschweizerischen Einsatz notwendig sind beziehungsweise solche Einsätze überhaupt erst ermöglichen, dies insbesondere in den Bereichen Führung, Doktrin, Ausbildung, Reglemente und Material. Dafür sollen auch Gremien geschaffen werden, die permanent die entsprechenden Interoperabilitätsfelder bearbeiten. In diesem Kontext soll geprüft werden, inwiefern dem BABS eine stärker koordinierende Rolle als bisher zukommen soll und ob dazu auch organisatorische Anpassungen nötig sind.
- Dienstleistungs- und Ausbildungssystem im Zivilschutz: Die mögliche Anpassungen
des Dienstpflichtsystems im Zivilschutz, insbesondere die Anhebung der Diensttage in Richtung einer Angleichung zur Obergrenze bei der Armee, verlangt eine grundlegende Anpassung des Dienstleistungssystem sowie der Ausbildung im Zivilschutz. Das heute geltende Dienstleistungs- und Ausbildungssystem ist deshalb zu überprüfen und anzupassen. Dabei sollen auch differenzierte Lösungen bezüglich der Dienstleistung für Angehörige von Basiselementen und Stützpunkten (kantonal, interkantonal) erarbeitet werden. Im Weiteren sind die Aufgabenzuordnung bei der Ausbildung zwischen Bund und Kantonen sowie die personellen und finanziellen Konsequenzen eines angepassten Dienstleistungs- und Ausbildungssystem zu klären.
- Vorsorgeplanung «bewaffneter Konflikt»: Dem Einsatz des Zivilschutzes in einem
bewaffneten Konflikt kommt zwar weiterhin nur sekundäre Bedeutung zu. Allerdings soll auch in Zukunft an der Werterhaltung der Schutzbauten, die insbesondere für diesen Fall erstellt wurden, festgehalten werden. Vor diesem Hintergrund ist das bestehende Konzept «Aufwuchs des Zivilschutzes für den Fall eines bewaffneten Konflikts» und die darin enthaltenen Massnahmen zu überprüfen. Ziel ist es, dieses Konzept zu einer Vorsorgeplanung «Schutz der Bevölkerung bei einem bewaffneten Konflikt» umzuarbeiten. Darin soll zwischen bereits heute vorsorglich zu treffenden und im Rahmen eines «Aufwuchses» des Zivilschutzes umzusetzende Massnahmen differenziert werden.
Zukunft des Dienstpflichtsystems
Die Frage des Dienstpflichtsystems (Militärdienstpflicht, Schutzdienstpflicht) soll losgelöst von den beiden Projektorganisationen zum Bevölkerungsschutz und Zivilschutz angegangen werden. Eine Studiengruppe soll prüfen, ob und wie die folgenden Anliegen befriedigt werden können:
a) Die bisher allein im Zivilschutz geleistete Schutzdienstpflicht sollte auch in einer anderen Partnerorganisation des Bevölkerungsschutzes (z. B. Feuerwehr, Sanität)