Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/119: Entwurf des Berichts des Bundesrates zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ · 71 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 65Fedlex · Erläuternder Bericht
Bericht des Bundesrates über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz 2015+ Seite 62 _____________________________________________________________________________________
Schutzbauten
Schutzräume bieten für die Bevölkerung insbesondere im Falle eines bewaffneten Konflikts Schutz und sind auch auf diesen Fall ausgelegt. Sie können jedoch auch bei Katastrophen und Notlagen Schutz bieten, etwa bei einem Kernkraftwerk-Unfall. Öffentliche Schutzräume können zum Beispiel bei einem Erdbeben, grösseren Migrationsströmen oder Evakuierungen aufgrund von Hochwasser oder Lawinengefährdungen zur temporären Unterbringung von Personen genutzt werden.
Die erforderliche Anzahl Schutzanlagen für den Zivilschutz ist weitgehend vorhanden. Ein Ausbau ist kaum mehr notwendig. Mit einer zweckmässigen Kategorisierung in «aktive» Schutzanlagen, die für den Fall von Katastrophen und Notlagen vorgesehen sind, und «inaktive» – das heisst für den bewaffneten Konflikt vorgesehene und in einer tieferen Bereitschaft stehende – Schutzanlagen lassen sich bei der Werterhaltung Einsparungen erzielen.
Der Wert aller Schutzbauten wird auf rund 12 Milliarden Franken geschätzt. Es wäre deshalb wenig sinnvoll, diese Infrastruktur einfach aufzugeben. Deshalb steht in einer längerfristigen Perspektive eine möglichst kostengünstige Werterhaltung im Vordergrund.
3.2.8 Zivilschutz im Kriegsfall
Die zu Verteidigungsmassnahmen erforderliche Vorwarnzeit reicht aus, um mit zeit- und lagegerechten Massnahmen den Zivilschutz zu verstärken. Die Massnahmen für den Einsatz bei bewaffneten Konflikten beschränken sich deshalb neben der Werterhaltung der Schutzbauten auf die Kaderausbildung. Hier sollen vorbereitende Massnahmen, die sich auf den Einsatz des Zivilschutzes im Falle eines bewaffneten Konflikts beziehen, zum Wissenserhalt vermittelt werden. Die Betreuungsformationen des Zivilschutzes bilden dabei den Kern für eine allfällige Schutzorganisation im Kriegsfall.