Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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I. Ausgangslage
Am 1. Januar 2008 sind das neue Ausländergesetz (AuG), welches unter anderem in den Artikeln 4 und 53 bis 58 die Integration regelt, sowie eine darauf gestützte Integrationsverordnung (VIntA) in Kraft getreten. Die ersten Erfahrungen mit diesen gesetzlichen Grundlagen haben gezeigt, dass in der Integrationspolitik ein Weiterentwicklungsbedarf besteht. Die Tripartite Agglomerationskonferenz TAK hat diesbezüglich am 30. Juni 2009 neun Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik erlassen.
In Erfüllung der Motionen 06.3445 Fritz Schiesser „Integration als gesellschaftliche und staatliche Kernaufgabe“ und 06.3765 SP-Fraktion „Aktionsplan Integration“ hat der Bundesrat am 5. März 2010 einen Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes publiziert. Gestützt darauf hat der Bundesrat am 23. November 2011 eine Teilrevision der integrationsspezifischen Rechtsgrundlagen im AuG sowie eine Anpassung von integrationsrelevanten Spezialgesetzen auf Bundesebene in die Vernehmlassung gegeben.
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte bis 23. März 2012 (vier Monate). Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens wurden die üblichen Vernehmlassungsadressaten begrüsst (Kantone, politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, interkantonale Konferenzen und weitere interessierte Kreise). Bei den weiteren interessierten Kreisen handelt es sich nebst nationalen Verbänden vorwiegend um Nicht-Regierungs-Organisationen mit Berührungspunkten zur schweizerischen Integrationspolitik.
Insgesamt haben 21 Kantone sowie die Konferenz der Kantonsregierungen2, sieben politische Parteien (CVP, FDP, SP, SVP, EVP, Grüne, JUSO), drei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete (SGV, SSV, SAB), fünf gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 54 weitere interessierte Kreise (darunter eine Stadt) eine Stellungnahme eingereicht. Die 91 eingegangenen Stellungnahmen wurden zwischen dem 23. März und dem 5. April 2012 ausgewertet.
2 Eine Stellungnahme der KdK erfordert ein Quorum von 18 Kantonen.