Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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sinnvoll, wobei sich die Kritiker in Bezug auf die möglichen Kostenfolgen einer solchen Bestimmung sorgen.
2. Positive Rückmeldungen
Die positiven Stimmen begrüssen insbesondere die folgenden Aspekte:
- Die Vernehmlassungsvorlage schaffe die Voraussetzungen für einen Paradigmen-
wechsel von einer „sektoriellen“ bzw. zielgruppenorientierten hin zu einer „integralen“ bzw. bedürfnisorientierten Integrationsförderung.
- Der Regelstrukturansatz werde auf Gesetzesstufe festgehalten.
- Die Anpassung von Spezialgesetzen auf Bundesebene schaffe die Voraussetzun-
gen für die Verwirklichung des Regelstrukturansatzes.
- Die Vernehmlassungsvorlage respektiere das föderalistische Erfolgsmodell der In-
tegrationsförderung in den Regelstrukturen.
- Die Kräfte würden neu besser gebündelt.
- Die Integrationsförderung komme als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und
Gemeinden klar zum Ausdruck.
- Der Mitteleinsatz für die Integrationsförderung werde erhöht.
- Die Neuausrichtung der Integrationsförderung hin zu kantonalen Integrationspro-
grammen werde begrüsst.
- Der Grundsatz von „Fördern und Fordern“ werde gestärkt.
- Da die Schweiz als einer der wenigen Staaten in Europa über keinen umfassenden
Diskriminierungsschutz auf Gesetzesstufe verfüge, sei es folgerichtig und angezeigt, im Ausländerbereich entsprechende Bestimmungen zu verankern. Dies sei äusserst positiv.
- Die Willkommenskultur trage dazu bei, dass die Chancen der ersten Aufenthaltsmo-
nate besser genutzt werden können.
3. Die wichtigsten Vorbehalte
Verschiedene Vernehmlassungsadressaten äussern folgende Vorbehalte:
- Es komme zu wenig zum Ausdruck, dass die personellen und finanziellen Aufwen-
dungen im Zusammenhang mit Integrationsvereinbarungen zu Lasten der Kantone gingen (BE, FR). Deswegen solle der Abschluss von Integrationsvereinbarungen im Ermessen der zuständigen kantonalen bzw. städtischen Behörden liegen. Ein sys-