Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 12Fedlex · Ergebnisbericht
II. Übersicht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
1. Generelle Einschätzung
Betreuungs- und Lehrpersonen
Ein Grossteil der Vernehmlassungsadressaten teilt die Auffassung, dass dieser Zielgruppe eine Schlüsselposition zukommt. Dementsprechend wird auch der Regulierungsbedarf gutgeheissen. Allerdings gehen die Meinungen, wie dieser ausgestaltet werden soll, auseinander. Während gewisse Kreise sich in diesem Punkt noch schärfere Bestimmungen wünschen (z.B. Sprachkenntnisse bereits bei der Einreise), warnen kirchliche Kreise, linksgrüne Kreise und Nicht-Regierungs-Organisationen vor zu hohen Anforderungen bzw. Voraussetzungen, die kaum noch zu erfüllen wären und deswegen zu einem faktischen Zulassungsstopp für diese Zielgruppe führen würden. Bemängelt wird teilweise, dass die „Werte der Bundesverfassung“ nur schwer fassbar seien. Kritiker schreiben, diese Bestimmung ziele einzig darauf ab, die Zulassung von Imamen zu verhindern. Einige Vernehmlassungsadressaten wünschen sich, diese Bestimmung auch auf Personen auszudehnen, die dem Freizügigkeitsabkommen unterliegen.
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung bei guter Integration
Die Mehrzahl der Kantone, einzelne Behörden sowie Dachorganisationen und Nicht-Regierungs-Organisationen lehnen diese Bestimmung ab. Sie bemängeln, die Integration könne bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung faktisch nicht geprüft werden. Die heutige Regelung (Widerrufsgründe gemäss Art. 62 AuG) reiche aus. Eine Prüfung der Integration bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung sei aufwändig und bedinge zusätzliche Ressourcen; sie könne dazu führen, dass die zusätzlichen Mittel nicht für Integrationsmassnahmen eingesetzt würden, sondern zur fremdenpolizeilichen Prüfung der Integration. Zudem könne das Stufenmodell so nicht realisiert werden.
Integrationsvereinbarungen
Das Instrument der Integrationsvereinbarungen wird von den Vernehmlassungsadressaten kontrovers beurteilt. Während einige der Stellungnehmenden, etwa politische Parteien und einzelne Kantone, dieses Instrument befürworten, lehnen kirchliche, linksgrüne Kreise und verschiedene Nicht-Regierungs-Organisationen dieses neue Instrument kategorisch ab, weil es letztlich als Sanktionsinstrument diene und aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich sei (unklarer Inhalt, unklare Sanktionen, kein Rechtsmittelweg). Einig sind sich jedoch die meisten Vernehmlassungsadressaten, dass der Einsatz von Integrationsvereinbarungen ausschliesslich im Ermessen der Kantone liegen soll.