Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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Der obligatorische Abschluss von Integrationsvereinbarungen in gewissen Fällen wird von einer grossen Mehrheit abgelehnt. Insbesondere der Abschluss von Integrationsvereinbarungen mit vorläufig aufgenommenen Personen stösst auf Widerstand, da dieser Status nicht an die Verpflichtung zum Abschluss einer Integrationsvereinbarung geknüpft werden könne. Einzelne Stimmen lehnen auch Integrationsempfehlungen ab, da diese ohnehin nicht durchsetzbar seien.
Erteilung der Niederlassungsbewilligung
Eine Mehrheit der Vernehmlassungsadressaten ist damit einverstanden, dass die Niederlassungsbewilligung in Zukunft nur bei einer guten Integration erteilt werden soll. Zahlreiche Nicht-Regierungs-Organisationen fordern allerdings, dass bei einer guten Integration nach zehn Jahren ein Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung bestehen soll.
Spracherfordernisse im Familiennachzug
Mit Ausnahme der grossen politischen Parteien äussert eine Mehrzahl der Vernehmlassungsadressaten Einwände gegen die neuen Spracherfordernisse im Familiennachzug. Die Bestimmung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 BV und Art. 8 EMRK. Sie sei auch nicht mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR vereinbar. Dies gelte insbesondere für den Familiennachzug zu Schweizerinnen und Schweizern. Art. 42 VE-AuIG beinhalte überdies eine Inländerdiskriminierung. Auch in Bezug auf Art. 43 VE-AuIG (Familiennachzug zu Personen mit Niederlassungsbewilligung) dürfe nicht vergessen werden, dass das Gesetz einen Anspruch auf den Familiennachzug einräume.
Grundsätze
Verschiedene Vernehmlassungsadressaten bedauern, dass nicht alle vier Prinzipien, welche die Tripartite Agglomerationskonferenz TAK erarbeitet hat (Chancengleichheit verwirklichen, Potentiale nutzen, Vielfalt berücksichtigen und Eigenverantwortung einfordern), in der Gesetzesvorlage festgehalten sind. Der Diskriminierungsschutz sei begrüssenswert, aber zu wenig griffig ausgebaut.
Zielgruppen
In diesem Punkt gehen die Meinungen stark auseinander. Während gewisse Stimmen fordern, auch SchweizerInnen, EU/Efta-BürgerInnen und Asylsuchende seien als Zielgruppen aufzunehmen, lehnen andere Stellungnehmenden Massnahmen für vorläufig aufgenommene Personen kategorisch ab.