Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
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werden, wenn keine Widerrufsgründe nach Art. 63 vorliegen und die betroffene Person gemessen an ihrer bisherigen Aufenthaltsdauer und ihren persönlichen Voraussetzungen gut integriert ist.
- Zu Art. 34 Abs. 2: Die SP Schweiz schlägt […] vor, Art. 34 Abs. 2 wie folgt zu formu-
lieren: Ausländerinnen und Ausländern wird die Niederlassungsbewilligung erteilt, wenn:
SVP:
- Die SVP fordert folgende Formulierung in Art. 34 Abs. 4: „…und eine Amtssprache
seines Wohnortes beherrscht.“
EVP:
- Die Neuregelung benachteiligt einseitig Personen, die schwerer eine Sprache ler-
nen als andere. Sie bevorzugt einseitig Personen, welche das Kriterium der Landessprache erfüllen (z.B. Personen aus Afrika, die französisch sprechen), ansonsten aber wenig Integrationswillen zeigen.
- In Art. 33 Abs. 3 ist die Bestimmung zu streichen, wonach eine Aufenthaltsbewilli-
gung nur noch verlängert wird, wenn die Person gut integriert ist.
- Mindestens sind die Bestimmungen für Illetristen und Analphabeten in Art. 49a auf
die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen nach Art. 33 auszuweiten.
SGV:
- Das Instrument der Integrationsvereinbarung kann dem Regelstrukturansatz wider-
laufen. Eine arbeitslose Person ist in der Regel entweder beim Arbeitsamt/RAV oder allenfalls bereits beim letzten Auffangnetz der Sozialhilfe anhängig. […] Kompetenzüberschneidungen, unklare Schnittstellen und Doppelspurigkeiten zwischen Arbeitsmarkt- und Sozialhilfebehörden sowie Migrationsbehörden sind die Folge. Dies gilt es so weit als möglich zu vermeiden. Zudem ist der Nutzen von Integrationsvereinbarungen bislang nicht schlüssig nachgewiesen und die Vollzugstauglichkeit bzw. Justiziabilität der Integrationsvereinbarungen ist fraglich. Der SGV lehnt es daher ab, in gewissen Fällen Integrationsvereinbarungen über die heutigen Kann-Bestimmungen hinaus im Bundesrecht als obligatorisches Instrument vorzusehen.
SAV:
- Die Notwendigkeit eine Landessprache zu erlernen, tritt bei zeitlich im vorneherein
begrenzten Aufenthalten in den Hintergrund.
TV:
- L'acceptation de l'art 33 al. 3 et 4 entraînerait une bureaucratie inutile : on devrait
dans chaque cas examiner même sommairement si l'étranger est bien intégré.