Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/122: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 105 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 62Fedlex · Ergebnisbericht
Sprachförderung der ausländischen Arbeitskräfte auferlegt als seine blosse Informationspflicht.
GE:
- Nous sommes d’avis que ce principe ne doit pas figurer dans la loi fédérale mais
rester de la compétence des cantons, compte tenue des disparités cantonales.
VD :
- La formulation suivante à l'alinéa 1erde cet article est proposée : L'employeur
contribue à l'intégration des employés et des membres de leur famille venus en Suisse au titre du regroupement familial, en informant son employé des offres d'encouragement à l'intégration appropriées.
ZH :
- Die Norm dürfte kaum justiziabel sein. […] In ihrer weit gefassten unbestimmten
Form vermag die Bestimmung nicht Grundlage einer den Arbeitgeber konkret verpflichtenden Massnahme sein.
CVP :
- Die CVP verlangt, dass […] eine Differenzierung zwischen grossen, international
tätigen Unternehmen und KMUs vorgenommen wird.
SP:
- Die SP Schweiz fordert den Bundesrat auf, bei der Überarbeitung der Vorlage den
Beitrag der Arbeitgeber zu konkretisieren. […] z.B. in Form von zur Verfügung gestellter Arbeitszeit zum Besuch von Integrationsförderungsangeboten.
SAV (Schweizerischer Arbeitgeberverband):
- Der Umstand, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich gemacht werden soll, dass
eine im Ausland rekrutierte Person sich vollständig – d.h. neben dem Arbeitsleben auch im Rahmen seines Privatlebens – integriert, schiesst […] nicht nur am Ziel vorbei, sondern würde auch dem Arbeitsverhältnis per se zuwider laufen.
- Wir lehnen die Verpflichtung der Arbeitgeber ab, für die Integration der nachgezo-
genen Familienangehörigen Verantwortung übernehmen zu müssen. […] Das Weisungsrecht des Arbeitgebers beschränkt sich klar ausschliesslich auf den angestellten Arbeitnehmer.
- Zusammenfassend lehnen wir den Artikel 58b in der vorgeschlagenen Form ab. […]
Eine mögliche Formulierung könnte heissen: Die Arbeitgeber tragen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Integration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Be-