Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/4: Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) · 50 Seiten
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Die Grünen erachten die Regeln für den Übergang der Arbeitsverhältnisse als unzureichend. Es brauche eine minimale sozialpartnerschaftliche Rücksichtnahme, wie sie im Bundespersonalgesetz (BPG) vorgesehen sei. Diese gebe dem Personal die Sicherheit, dass an seinem Status nichts ändere, wozu auch kein Anlass bestehe. Es sei deshalb die Bestimmung aufzunehmen, dass die Aufsichtsbehörde das Personal nach Bundespersonalgesetz anstelle.
Die Grünen, die SP und der SGB fordern, dass die Umstrukturierungen zwingend sozialverträglich zu gestalten sind (Änderung von Abs. 4).
Der RVK, die Krankenkassen Lumneziana, Vita Surselva, kmu-Krankenversicherung und ÖKK fordern die Streichung von Art. 87, da die neue Aufsichtsbehörde die Stellen zwingend in einem neuen wettbewerblichen Verfahren auszuschreiben seien. Dies solle auch für die Eingliederung in die FINMA gelten. Die ÖKK begründet dies damit, dass der Entwurf KVAG kein Gesetz der Verwaltung für die Verwaltung sei.
Pro
Art. 88 [Zuständige Arbeitgeberin]
Kontra
Santésuisse, SVK und die Groupe Mutuel verlangen eine Bestimmung, wonach die Rekapitalisierungen der Pensionskasse durch den Bund zu finanzieren sei. Es könne nicht angehen, dass hierfür Prämiengelder verwendet würden.
Pro
Übergangsbestimmungen
Der Kanton ZH verlangt die Aufnahme einer Übergangsbestimmung, gemäss der die neue Regelung erst in Kraft treten darf, nachdem die kantonalen Unterschiede ausgeglichen wurden, die sich aus den in der Vergangenheit erhobenen Prämien ergeben. Santésuisse, Groupe Mutuel und der SVK verlangen, dass die Übergangsbestimmungen bezüglich des Risikoausgleichs beibehalten werden.
3. Einzelne Bestimmungen betreffend Änderung bisherigen Rechts
KVG, Art. 00 [Titel]
Keine Bemerkungen
KVG, Art. 00 [Ruhen der Unfalldeckung]
Keine Bemerkungen