Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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ökonomischen Vorteilen verbunden ist. Sattelauflieger dieser Grösse können zurzeit im alpenquerenden kombinierten Verkehr in der Schweiz nur auf den hochprofiligen Trassen der Lötschberg-Simplon-Achse befördert werden. Bereits für die derzeitige Nachfrage, aber vor allem für die erwartete Nachfragesteigerung in diesem Segment, besteht ein Mangel an verfügbaren Trassen. Der Ausbau der Zulaufstrecken der Gotthard-Achse in der Schweiz sowie in Italien ist die zentrale Massnahme, um genügend zusätzliche hochprofilige Trassen zur Verfügung zu stellen.

Die Kombination der Vorteile des 4-Meter-Korridors und der Flachbahn auf der Gotthard-Achse erlaubt die Realisierung weiterer Produktivitätspotenziale und damit eine Erhöhung der Verlagerungswirkung der NEAT. Ferner ermöglicht es der 4-Meter-Korridor, wichtige Terminals im Süden der Schweiz und im Raum Mailand mit Sattelaufliegern im kombinierten Verkehr zu erreichen.

Der Einsatz von innovativem Rollmaterial, welches den Transport von Sattelaufliegern mit Eckhöhe von vier Metern erlaubt, könnte zwar gegebenenfalls zusätzliche Kapazitäten für den Transport von Sattelaufliegern mit vier Metern Eckhöhe schaffen, jedoch nur in ungenügendem Umfang.

Neben dem Nutzen für den Güterverkehr hat der 4-Meter-Korridor auch für den Personenverkehr Vorteile. Die Profilerweiterung würde den Einsatz von Doppelstockzügen und damit eine Kapazitätsausweitung im Fernverkehr zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin ermöglichen.

Dringlichkeit

Dieser Bericht stellt auf Basis des Entwurfs des Vorprojekts der SBB den derzeitigen Stand des Wissens dar. Während der Vernehmlassung werden verschiedene Grundlagen erhärtet. Die SBB erarbeitet bis Ende 2012 ein Vorprojekt zum 4-Meter-Korridor auf der Gotthard-Achse. Da für eine zeitgerechte Realisierung bereits ab dem Jahr 2014 eine Finanzierungslösung verfügbar sein sollte, wird diese Vorlage vor Abschluss des Vorprojekts zum 4-Meter-Korridors unterbreitet. Ergeben sich daraus Anpassungen, so fliessen diese direkt in die Botschaft ein.

Rechtliche Anpassungen

Für die Finanzierung des 4-Meter-Korridors über FinöV- und Bahninfrastrukturfonds ist das Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (SR 742.140.2) und der dazugehörige Bundesbeschluss (BBl 2009 5779) zur Finanzierung anzupassen.