Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten
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Strasse auf die Schiene verlagert werden. Entsprechend bedarf es einer qualitativ hochwertigen Schieneninfrastruktur als Grundlage für die Verkehrsverlagerung.
1.1.1.2 Stand der Verlagerung und zusätzliche Massnahmen
Der Bericht des Bundesrats über die Verkehrsverlagerung4 vom Dezember 2011 hält fest, dass das Verlagerungsziel mit den zur Verfügung stehenden Massnahmen nicht erreicht werden wird. Die Fahrten schwerer Güterfahrzeuge über Schweizer Alpenübergänge sanken bis 2011 um 10,5 % im Vergleich zum Jahr 2000 (dem im Güterverkehrsverlagerungsgesetz festgehaltenen Referenzjahr). Mit 1 258 000 schweren Güterfahrzeugen ist jedoch das Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten pro Jahr weit übertroffen. Der Bundesrat stellt in diesem Bericht fest, dass das Verlagerungsziel bis ins Jahr 2018 (zwei Jahre nach Eröffnung des Gotthard-Basistunnels) mit den beschlossenen und umgesetzten Massnahmen nicht erreicht werden kann. Die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels wird zwar einen deutlichen Verlagerungseffekt mit sich bringen, welcher aber in der Summe nur genügen wird, die Zahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge bestenfalls auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.
Mit Art. 4 Abs. 1 GVVG ist der Bundesrat aufgefordert, regelmässig die Wirksamkeit des Gesetzes zu überprüfen und rechtzeitig alle Massnahmen in seiner Zuständigkeit zu treffen, die zur Erfüllung des Zwecks und die Erreichung des Verlagerungsziels erforderlich sind. Der Bundesrat schlug dementsprechend dem Parlament mit dem Verlagerungsbericht zusätzliche Massnahmen vor, die einen Beitrag zur Verlagerung leisten können. Insbesondere kündigte er an, bis Ende des Jahres 2012 dem Parlament eine Botschaft zum Bau und zur Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse vorzulegen. Dieser Absicht kommt er mit der Vorlage dieses Vernehmlassungsberichts nach.
Damit entspricht der Bundesrat zugleich den beiden gleichlautenden Motionen Büttiker (10.3921) und Hochreutener (10.3914). Diese verlangen einen durchgehenden Schienenkorridor mit vier Metern Eckhöhe zwischen Basel und Chiasso bzw. zur Luinolinie. Seinen Willen hat das Parlament mit einer weiteren Motion bekräftigt. Die Motionen der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen (12.3330/12.3401) beauftragen den Bundesrat zur Stärkung der Anreize für die Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs – neben einer Reihe anderer Massnahmen – einen beschleunigten Ausbau der Gotthard-Achse zu einem durchgängigen 4-Meter-Korridor zwischen Basel und Chiasso sowie Basel und Ranzo in die Wege zu leiten und dem Parlament einen Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten sowie die Möglichkeit der Vorfinanzierung zur Weiterführung des 4-Meter-Korridors auf den Zulaufstrecken zur NEAT in Italien durch die Schweiz (insbesondere für die Strecken Ranzo–Gallarate sowie Chiasso–Mailand) zu schaffen.
Aufgrund der von den verschiedenen Motionen vorgegebenen Dringlichkeit – der 4- Meter-Korridor soll nach Eröffnung des Ceneri-Basistunnels in Betrieb genommen
4 www.bav.admin.ch/verlagerung