Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2011/49: Bau und Finanzierung eines 4-Meter-Korridors für den Schienengüterverkehr auf der Gotthard-Achse · 56 Seiten

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u.ä. wurde schon mit der Teilfinanzierung der Neuen Alpentransversalen aus Mineralölsteuermitteln fallen gelassen. Frühere Projekte wie z. B. der Huckepackkorridor auf der Lötschberg-Simplon-Achse in den Neunzigerjahren wurden gänzlich aus Mitteln der Mineralölsteuer finanziert. Aus Gründen der Ausgewogenheit und um die Situation der Strassenfinanzierung nicht übermässig zu verschärfen, würde als Rückfallebene die Lösung ein Drittel / zwei Drittel gewählt.

Die geplanten Änderungen sind somit verfassungs- und gesetzmässig.

5.2 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz

Die schweizerische Verkehrspolitik ist europapolitisch abgestützt. Mit dem Landverkehrsabkommen75 mit der EU wurde der grenzüberschreitende Güterverkehrsmarkt auf der Schiene und der Strasse geöffnet. Das Abkommen zielt aber auch auf eine koordinierte Verkehrspolitik ab und sichert so die Einbindung der schweizerischen Verkehrspolitik in Europa. Im Zentrum steht diesbezüglich die schweizerische Verlagerungspolitik und mit ihr der Ausbau der Nord-Süd-Transitachsen (Neue Eisenbahn-Alpentransversalen, NEAT).

Das Ziel bezüglich des kombinierten Verkehrs ist im Artikel 33 des Landverkehrsabkommens umschrieben: Es soll ein von der Kapazität her ausreichendes und hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Dienstqualität gegenüber dem Strassenverkehr wettbewerbsfähiges Angebot für den kombinierten Verkehr im Alpenraum bereitgestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen neben einer verbesserten Interoperabilität explizit auch Infrastrukturmassnahmen zur besseren Einbindung der Schweiz in das europäische Eisenbahnfernverkehrssystem im Vordergrund.

Neben diesem Abkommen mit der Europäischen Union hat die Schweiz mit ihren Nachbarländern Abkommen abgeschlossen, welche sicherstellen, dass die jeweiligen nationalen Arbeiten im Bereich des Schienenverkehrs aufeinander abgestimmt werden. Mit Italien wurde die Vereinbarung vom 2. November 1999 über die Gewährleistung der Kapazität der wichtigsten Zulaufstrecken der neuen schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) an das italienische Hochleistungsnetz (HLN) abgeschlossen76. Mit Deutschland wurde am 6. September 1996 die Vereinbarung zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Zulaufes zur neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) in der Schweiz77 abgeschlossen.

Diese Abkommen stellen die Koordination der Verkehrspolitik im Alpenraum sicher. In diesem Sinn ist der 4-Meter-Korridor die weitere Umsetzung der mit der Europäischen Union und den Nachbarländern vereinbarten Verkehrspolitik und ein weiterer Schritt zur Erreichung der gemeinsamen Ziele.

5.3 Erlassform

Gemäss Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 4 BV sind die FinöV-Projekte in Form eines Bundesgesetzes zu erlassen. Das Gesetz weist hauptsächlich rechtsetzende Normen

75 SR 0.740.72

76 SR 0.742.140.345.43

77 SR 0.742.140.313.69