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Vernehmlassung 2011/56: Verordnung über die Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes (BGDV) · 4 Seiten

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Unterstützung des Bienengesundheitsdienstes 916. …

2Er klärt auf über:

a. die Prävention gegen Bienenkrankheiten;

b. den Einsatz von Tierarzneimitteln und anderen Hilfsstoffen.

Art. 4 Gesundheitskonzept

1Der BGD erstellt im Einvernehmen mit dem Zentrum für Bienenforschung ein Gesundheitskonzept für die Bienenhaltung in der Schweiz. Er passt dieses regelmässig dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse an.

2Er informiert das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) über das Gesundheitskonzept. Das BVET kann verlangen, dass der BGD das Gesundheitskonzept veränderten Bedürfnissen anpasst.

3Er informiert seine Mitglieder über die Inhalte des Konzepts.

4Das Konzept ist für alle Mitglieder verbindlich.

Art. 5 Aus-, Weiter- und Fortbildung

1Der BGD wirkt an den Aus-, Weiter- und Fortbildungskursen für Bieneninspektorinnen und -inspektoren mit.

2Er führt Aus- und Weiterbildungskurse für die Funktionärinnen und Funktionäre der Imkervereine durch.

Art. 6 Überwachung der Bienengesundheit

1Der BGD:

a. überwacht die Bienengesundheit und wertet die Resultate der Überwachung aus;

b. erarbeitet Präventionsstrategien und gibt Empfehlungen ab zur Umsetzung von Massnahmen zur Krankheitsbekämpfung.

2Er informiert das BVET über die Resultate der Überwachung, die Präventionsstrategien und die Empfehlungen zur Umsetzung von Massnahmen zur Krankheitsbekämpfung. Das BVET kann verlangen, dass der BGD die Überwachung, die Präventionsstrategien und die Empfehlungen veränderten Bedürfnissen anpasst.

Art. 7 Koordination

Der BGD sorgt dafür, dass die Beratung, die Umsetzung des Gesundheitskonzepts und die Aus- und Weiterbildung der Imkerinnen und Imker in der ganzen Schweiz nach den gleichen fachlichen Grundsätzen durchgeführt werden.