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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
8 Rahmenbedingungen für die Umsetzung
Die Erhaltung der Biodiversität und ihrer Ökosystemleistungen ist weder für den Bund
noch für die Kantone eine neue Aufgabe. Sie nehmen diese in den gesetzlichen Grund-
lagen wie Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG), Landwirtschaftsgesetz (LwG),
Waldgesetz (WaG), Gewässerschutzgesetz (GSchG), Jagdgesetz (JSG) und Fischerei-
gesetz (BGF) definierte Aufgabe gemeinsam war. Für den Natur- und Landschafts-
schutz bei Bundesaufgaben ist zudem das Landschaftskonzept Schweiz (LKS) relevant.
Trotz der bisherigen Aktivitäten ist jedoch angesichts der unaufhaltsam und rasch
fortschreitenden Verschlechterung der Biodiversität ein verstärktes Engagement der
Gesellschaft und mithin von Bund und Kantonen für die Erhaltung dieser Lebens-
grundlage dringend nötig. Es ist auch festzuhalten, dass nach Ansicht der Kantone der
Bund seit einigen Jahren die Investitionen im Bereich Biodiversität bremst und die
Kantone bereit wären, ihre Investitionen zugunsten der Biodiversität zu erhöhen. Die
Leistungsangebote der Kantone im Rahmen der Programmvereinbarungen zwischen
Bund und Kantonen haben diesen Sachverhalt bestätigt.
8.1 Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz
Nach Verabschiedung der Strategie Biodiversität Schweiz durch den Bundesrat zuhan- Ausarbeitung eines den des Parlaments ist ein Aktionsplan auszuarbeiten, der die Erreichung der strategi- Aktionsplans schen Ziele konkretisiert. Er wird die Massnahmen auf allen politischen Ebenen, die
notwendigen rechtlichen Anpassungen, den Einbezug der Privatwirtschaft sowie
Möglichkeiten zur Finanzierung beinhalten.
Der Erfolg der Strategieumsetzung wird massgeblich von der Einbindung sämtlicher Partizipativer Prozess Partner abhängen. Deshalb soll die Ausarbeitung des Aktionsplanes in einem partizipa-
tiven Prozess erfolgen. Dabei sollen die unterschiedlichen Arten der Einbindung der
Akteure definiert werden, die von den einzelnen Umsetzungsprogrammen der Strategie
Biodiversität Schweiz betroffen sind. Dieses Vorgehen unterstreicht die bereits heute
praktizierte Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden in den ver-
schiedenen Bereichen des Biodiversitätsschutzes. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
Zusammenarbeit mit privaten Akteuren zunehmend an Wichtigkeit gewinnt.
Innerhalb des UVEK wird das BAFU mit der Leitung des Projekts zur Erstellung und
Begleitung des Aktionsplans beauftragt. Für die Entwicklung der konkreten Massnah-
men sind die betroffenen Bundesstellen verantwortlich. Sie sorgen für den Einbezug
weiterer involvierter Partner. Die entsprechenden kantonalen Stellen sind über ihre
gesamtschweizerischen Vertretungen in die Erarbeitung des Aktionsplanes einzubezie-
hen. Spätestens 18 Monate nach der Verabschiedung der Strategie soll der Aktionsplan
vorliegen. Die für den Aktionsplan notwendigen Grundlagenarbeiten, welche im
Rahmen der heutigen Gesetzgebung möglich sind, sollen baldmöglichst eingeleitet
werden.
Die Anliegen der Strategie Biodiversität werden in erster Linie gestützt auf die beste- Gesetzliche henden rechtlichen Grundlagen umgesetzt. Grundsätzlich haben sich diese Bestim- Anpassungen mungen bewährt, werden jedoch zur Umsetzung der Strategie punktuell angepasst
werden müssen. Inwieweit Gesetzesanpassungen notwendig sind, wird im Rahmen des
Aktionsplanes geklärt. Gleichzeitig soll im Rahmen laufender Projekte mit Auswir-
kungen auf die Gesetzgebung geprüft werden, inwiefern die Anliegen der vorliegenden
Strategie mitberücksichtigt werden können.