Vorlage
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 54Fedlex · Vorlage
Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
die Gewährleistung eines ausgewogenen Vorteilsausgleichs. Im Rahmen der Biodiversitätskonvention müssen die Umsetzung des Strategischen Plans gemessen und unterstützt und der konkrete Finanzierungsbedarf zur Umsetzung auf globaler Ebene, insbesondere in Ländern des Südens, solide abgeklärt werden.154 Für die Deckung dieses Finanzierungsbedarfs soll die Schweiz die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen können. Ausserdem soll sich die Schweiz dafür einsetzen, dass der Globale Umweltfonds (GEF) im Bereich der Biodiversität die nötigen Mittel erhält und die Wirksamkeit des Fonds gesteigert wird. In den von der Schweiz unterstützten Finanzierungsmechanismen oder Entwicklungsprogrammen (z. B. Weltbank, UNDP, REDD+ usw.), wird sich die Schweiz weiterhin dafür einsetzen, dass der Erhaltung der Biodiversität und deren nachhaltigen Nutzung die nötige Aufmerksamkeit zukommt. Der Schutz und die Erhaltung der Biodiversität werden auch durch die bilaterale Schweizer Entwicklungszusammenarbeit gezielt gefördert.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit fördert die Schweiz die
Entwicklung und Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards, zu denen auch die
Berücksichtigung der Auswirkungen auf die globale Biodiversität gehört.155 Die Politik zur Etablierung und Umsetzung von anerkannten Nachhaltigkeitsstandards und Labels im internationalen Handel basiert auf der Labelstrategie des Bundes. Dabei sollen alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette einbezogen werden, beispielsweise durch die Förderung von «Codes of Conduct».
Im Rahmen ihrer Handelspolitik 156 wendet die Schweiz Modellbestimmungen zu Handel und Nachhaltigkeit in Freihandelsabkommen und allenfalls in Investitionsschutzabkommen an. Im Rahmen der WTO leistet sie einen Beitrag zur Klärung des Verhältnisses des WTO-Rechts und des Umweltrechts, damit Handel, Umwelt und Sozialstandards sich gegenseitig unterstützend entwickeln. Der Bund führt dazu Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Er bindet die Vergabe von Schweizer Exportrisikoversicherungen an den Nachweis der Nichtgefährdung der globalen Biodiversität im Sinne der geltenden OECD-Umweltrichtlinie der «Approches Communes concernant l’environnement et les crédits à l’exportation bénéficiant d’un soutien public»157.
Die öffentliche Beschaffung der Schweiz hat nachhaltig zu erfolgen. Dabei soll die Nachhaltigkeit in ihrer Gesamtheit über den ganzen Lebensweg der Produkte analysiert und beurteilt werden. Auch auf internationaler Ebene wird die nachhaltige öffentliche Beschaffung unterstützt, insbesondere durch Massnahmen im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit des SECO.
Es müssen auch Anstrengungen unternommen werden hinsichtlich international abgestimmter Regeln für fachlich fundierte, relevante und verständliche Produktumweltinformationen. Dabei sollte die Schweiz insbesondere den Ansatz einer erhöhten Rückverfolgbarkeit und Transparenz bezüglich der Auswirkungen auf die globale Biodiversität von Produktion und Konsum fördern.
Im Europäischen Raum engagiert sich die Schweiz im Rahmen ihrer vertraglichen Beziehungen zur EU und gewährleistet die Komptabilität der Massnahmen mit der
154 Der globale Finanzbedarf steht noch nicht fest. Die Abklärung dazu liegt im Mandat der CBD Konvention. 155 Bereits heute verfügt die Schweiz im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit über Programme, welche z. B. die Stärkung des nachhaltigen Biodiversitätshandels, die Umsetzung des ABS, den Schutz des Tropenwaldes oder die Etablierung von Nachhaltigkeitslabels im internationalen Rohstoffhandel fördern. 156 Insbesondere in der WTO-Doha-Runde und bei Freihandelsabkommen sowie im Bereich der Investitionen 157 Gemeinsamen Herangehensweisen bei der Berücksichtigung von Umweltaspekten bei staatlich geförderten Exportkrediten