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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

Eventuelle Gesetzesanpassungen sind insbesondere zu folgenden Themen zu prüfen:

 Die Ausscheidung und Sicherstellung von langfristig genügend Fläche für die

Biodiversität und deren Vernetzung.

 Schaffung eines Sachplans Biodiversität als Grundlage zur Lösung von Zielkonflik-

ten und zur Nutzung von Synergien; er soll insbesondere dem Anliegen der Vernet-

zung Rechnung tragen.

 Die Pflicht von Bund und Kantonen, mit bestimmten Massnahmen (z. B. entspre-

chend genutzte Korridore) bei ihren raumwirksamen Aufgaben für eine funktionie-

rende Vernetzung der Schutzgebiete zu sorgen.

 Die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Arten, für die der Lebensraum-

schutz nicht ausreicht.

8.2 Organisation und Zusammenarbeit

Das BAFU begleitet den gesamten Umsetzungsprozess und ist für die Beobachtung des Umsetzung durch Zustands der Biodiversität zuständig. Die Umsetzung der im Aktionsplan festgelegten verantwortliche Massnahmen erfolgt durch die für den jeweiligen Sektor verantwortlichen Bundesstel- Bundesstellen len unter Einbezug der entsprechenden kantonalen Stellen und gegebenenfalls in

Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. Die verantwortlichen Bundesstellen berich-

ten periodisch über den Zustand der Umsetzung.

Eine Politik zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität setzt eine von Bund, Kan- Mobilisierung aller tonen, Gemeinden, Wirtschaftssektoren und der Zivilgesellschaft (Verbände, Vereine Partner

usw.) gemeinsam getragene Verantwortung voraus. Die von der Biodiversität beein-

flussten Bereiche sind derart zahlreich und vielfältig, dass der Erfolg der durchzufüh-

renden Massnahmen in entscheidendem Masse von der Mobilisierung aller Partner der

Zivilgesellschaft und aller zuständigen Behörden abhängen wird.

Für die Umsetzung der Strategie werden keine spezifischen zusätzlichen Strukturen Keine neuen Strukturen geschaffen. Die bestehenden Strukturen und Gremien können aber noch besser genutzt

werden (z. B. die interdepartementale Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Biodiversi-

tätskonvention in der Schweiz). Der in Kapitel 8.1 umschriebene Aktionsplan wird

konkret aufzeigen, ob und wie bestehende Strukturen und Gremien angepasst und

verändert werden müssen. Wo notwendig wird er auch die vielfältigen und geteilten

Zuständigkeiten konkretisieren.

8.3 Auswirkungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft

Verschiedene internationale Arbeiten162 zeigen den hohen ökonomischen und gesell-

Positive Auswirkungen

schaftlichen Nutzen einer Erhaltung und Förderung der Biodiversität. Die von der der Strategie auf Strategie ausgelösten Verbesserungen im Bereich Umwelt werden sich auf lange Sicht Wirtschaft und auch positiv auf die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirken. Kurzfristig sind die Gesellschaft Wirkungen davon abhängig, welche Massnahmen konkret getroffen werden und was

auf der Stufe «Strategie» noch nicht abschliessend beurteilt werden kann, sich aber

während der Umsetzung des Aktionsplans deutlicher zeigen wird.

Im Rahmen der Umsetzung der Strategie sind die konkret getroffenen Massnahmen

anhand einer Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) oder einer volkswirtschaftlichen

162 Vgl. z. B. TEEB – The Economics of Ecosystems and Biodiversity. Beispielsweise: Report for Business – Executive Summary 2010:.