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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
tätskonvention im Oktober 2010 in Nagoya (Japan) musste jedoch festgestellt werden, dass keiner der Staaten dieses Ziel erreichen konnte. Für die Jahre 2011 bis 2020 wurde ein neuer strategischer Plan verabschiedet, der für sämtliche nationalen und internationalen biodiversitätsrelevanten Konventionen massgebend ist und dessen zwanzig Ziele als Rahmenkonzept die Umsetzung auf nationaler und regionaler Ebene unterstützt.
Das schweizerische Parlament reagierte auf den Verlust der Biodiversität und die internationalen Entwicklungen, indem es am 18. September 2008 die Erarbeitung einer Strategie Biodiversität Schweiz in die Legislaturplanung 2007–2011 aufnahm. Mit dem Bundesratsbeschluss vom 1. Juli 2009 wurde in der Folge das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) damit beauftragt, eine Strategie Biodiversität Schweiz zu erarbeiten.
Die vorliegende Strategie ist das Ergebnis der Umsetzung dieses parlamentarischen Auftrags. Sie ist die Folge einer intensiven Auseinandersetzung mit der Thematik sowohl innerhalb der Bundesverwaltung als auch in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus den Kantonen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Zudem wurden Vertreterinnen und Vertreter von Interessenverbänden zur fachlichen Begleitung eingeladen.
Die zehn strategischen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz
Die zehn strategischen Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz beschreiben die Schwerpunkte, an denen sich die nationalen Akteure in den kommenden Jahren bis 2020 zu orientieren haben, um gemeinsam genügend Wirkung zu entfalten und klare Ergebnisse zu erreichen.
Die zehn Ziele erfüllen den Auftrag des Parlamentes vom 18. September 2008 und richten sich im Einklang mit dem Bundesratsbeschluss vom 1. Juli 2009 danach aus, die Biodiversität in der Schweiz und global langfristig zu erhalten und zu fördern. Sie sind aufeinander abgestimmt und beeinflussen und unterstützen einander in der Umsetzung gegenseitig. Zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität sind die Ziele als gemeinsames Paket zu verfolgen.
1. Die Nutzung von natürlichen Ressourcen und Eingriffe in diese erfolgen bis 2020 nachhaltig, sodass die Erhaltung der Ökosysteme und ihrer Leistungen sowie der Arten und der genetischen Vielfalt sichergestellt ist.
Wirtschaftliche und politische Sektoren haben einen bedeutenden Einfluss auf die Biodiversität, profitieren aber auch von zahlreichen Ökosystemleistungen. Nutzung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität sollen optimal aufeinander abgestimmt werden. Die verschiedenen Sektoren sollen die Wichtigkeit der Biodiversität in ihrem Handeln und ihren Entscheiden berücksichtigen. Konkret heisst dies:
– Waldwirtschaft: Die gesetzlichen Anforderungen an den naturnahen Waldbau werden auf der gesamten bewirtschafteten Waldfläche erfüllt. Die Fläche der Waldreservate soll von 3 % auf 8 % der gesamten Waldfläche erhöht werden. Totholz und vielfältige Strukturen sollen – in ökologisch genügender Menge – in allen Grossregionen der Schweiz vorhanden sein. Wo der Lebensraumschutz nicht ausreicht, sollen spezifische Artenförderungsmassnahmen die waldgebundenen Arten schützen und fördern.
– Landwirtschaft: Die Wichtigkeit der Ökosystemleistungen für die Landwirtschaft soll anerkannt und deren Inwertsetzung in den verschiedenen landwirtschaftlichen Produktionsverfahren sichergestellt werden. Qualität und Vernetzung bestehender ökologischer Ausgleichsflächen sollen verbessert, neue ökologische