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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

Ausgleichsflächen (Biodiversitätsförderflächen) sowie Anreize für die Biodiversitätsförderung sollen geschaffen werden. Dazu werden quantitative und qualitative regionale Flächenziele erarbeitet und umgesetzt.

– Jagd und Fischerei: Die nachhaltige Nutzung durch Jagd und Fischerei muss beibehalten und periodisch überprüft werden. Denken, Planen und Handeln in überregionalen Wildräumen und Gewässereinzugsgebieten (statt auf Gemeinde- oder Kantonsebene) sollen durch Verordnungen und Anreize gezielt gefördert werden.

– Tourismus, Sport und Freizeit: Sport und Tourismus sollen mittels naturverträglicher Angebote und Infrastrukturen zur Schonung der Biodiversität beitragen. Dazu sind auf allen politischen Ebenen und gemeinsam mit der Sport- und Tourismusbranche die Möglichkeiten auszuloten, wie Massnahmen zur Förderung der Biodiversität finanziert und die Bereiche Informationsvermittlung, Aus- und Weiterbildung, angewandte Forschung sowie die Schaffung von Anreizen gestärkt werden können.

– Verkehr: Für eine grossflächige Vernetzung von Lebensräumen und Populationen wird ein Massnahmenbündel notwendig sein, das unter anderem den Bau von neuen Wildtierpassagen, die Aufwertung bestehender Wildtierpassagen durch ökologische Ausgleichsflächen im Bereich der Vernetzungskorridore und die Schaffung von Ersatzlebensräumen beinhaltet. Die bereits realisierten Massnahmen werden langfristig zu sichern sein.

– Erneuerbare Energien: Mit dem Entscheid zu einem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie setzt der Bundesrat einen Schwerpunkt auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Zielkonflikte mit der Biodiversität sollen wo möglich durch bereits bestehende Strategien und Empfehlungen gelöst werden.

– Grundstücke, Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes: Bei der Nutzung

sind die Bedürfnisse der Biodiversität zu berücksichtigen. Hohe ökologische Werte von nicht mehr benötigten Grundstücken müssen auch bei einer Umnutzung bzw. einem Grundstückverkauf bestehen bleiben. Bei anderen Flächen, welche zum heutigen Zeitpunkt noch keine grossen Naturwerte beinhalten, ist zu prüfen, ob sie für die Vernetzung oder als Schutzgebiete für die Biodiversität zur Verfügung gestellt werden könnten.

2. Zur Sicherung des Raumes für die langfristige Erhaltung der Biodiversität

wird bis 2020 eine Ökologische Infrastruktur von Schutzgebieten und Vernet-

zungsgebieten aufgebaut. Der Zustand der gefährdeten Lebensräume wird verbessert.

Vernetzte Lebensräume sind eine Grundvoraussetzung dafür, dass die Biodiversität reichhaltig und gegenüber Veränderungen (z. B. Klimawandel) reaktionsfähig ist. Bestehende Schutzgebiete sollen ergänzt und qualitativ verbessert werden. Vernetzungsgebiete sollen die Durchlässigkeit der Landschaft zwischen den Schutzgebieten sicherstellen.

3. Der Zustand von stark gefährdeten Arten wird bis 2020 verbessert und das Aussterben so weit wie möglich unterbunden. Die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial ist eingedämmt.

Einzelne Arten oder Artengruppen können mit dem Lebensraumschutz allein nicht genügend gefördert werden und brauchen auch in Zukunft zusätzlich spezifische Massnahmen, damit ihr Überleben gesichert ist. Invasive gebietsfremde Arten mit Schadenspotenzial bedrohen einheimische Arten, ihre Ausbreitung soll deshalb verhindert werden.