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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten
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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011
4. Die genetische Verarmung wird bis 2020 gebremst. Die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen, einschliesslich der Nutztiere und Kulturpflanzen, werden gesichert.
Eine hohe genetische Vielfalt ermöglicht es den Arten, sich besser an veränderte Umweltbedingungen anzupassen. Sie ist eine Grundlage für das Überleben der Arten und für die Aufrechterhaltung von Ökosystemleistungen. Sie ist auch eine Quelle für Forschung und Industrie sowie für die Land- und Waldwirtschaft.
5. Negative Auswirkungen von bestehenden finanziellen Anreizen auf die Biodi-
versität werden bis 2020 aufgezeigt und wenn möglich vermieden. Wo sinnvoll werden neue positive Anreize geschaffen.
Das heutige Steuer- und Finanzsystem enthält teilweise Anreize, die sich ungünstig auf die Biodiversität auswirken. Bestehende Anreize müssen deshalb überprüft und Verbesserungsmöglichkeiten erarbeitet werden. Die Handlungsfelder liegen dabei nicht nur auf der nationalen, sondern auch auf der kantonalen und der internationalen Ebene.
6. Ökosystemleistungen werden bis 2020 quantitativ erfasst. Dies erlaubt es, sie in der Wohlfahrtsmessung als ergänzende Indikatoren zum Bruttoinlandprodukt und bei Regulierungsfolgenabschätzungen zu berücksichtigen.
Eine intakte Umwelt ist wesentlich für die Wohlfahrt eines Landes. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) als gängige Messgrösse für das Wachstum enthält weder die Leistungen der Ökosysteme noch den entsprechenden ökonomischen Wert der Biodiversität. Zur Erhaltung und Förderung der globalen, aber auch der nationalen Biodiversität ist die Schaffung einer umfassenden Wohlfahrtsmessung unter Einbezug des natürlichen Kapitals jedoch äusserst wichtig, denn nur so wird die Gesamtleistung für Wirtschaft und Gesellschaft richtig abgebildet.
7. Wissen über Biodiversität ist bei allen Akteuren bis 2020 ausreichend vorhanden und schafft die Basis dafür, dass Biodiversität als zentrale Lebensgrundla-
ge verstanden und bei relevanten Entscheidungen berücksichtigt werden kann.
Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft beeinflussen mit ihrem Handeln die Biodiversität direkt oder indirekt. Fundiertes Wissen über Arten sowie Ökosysteme und deren Leistungen und das Verständnis, wie persönliche und politische Entscheidungen die Biodiversität beeinflussen, ermöglichen die Wahrnehmung der Verantwortung für die Erhaltung der Biodiversität. Das nötige Wissen muss für Verwaltung, Praxis, Politik und Öffentlichkeit gut verständliche Weise zugänglich gemacht werden.
8. Die Biodiversität im Siedlungsraum wird bis 2020 so gefördert, dass der Sied-
lungsraum zur Vernetzung von Lebensräumen beiträgt, siedlungsspezifische
Arten erhalten bleiben und der Bevölkerung das Naturerlebnis in der Wohn-
umgebung und im Naherholungsgebiet ermöglicht wird.
Das Potenzial der Raumplanung für die ökologische Vernetzung und zur Schaffung oder Erhaltung von Frei- und Grünräumen in den Siedlungen wird im heutigen Vollzug noch nicht ausgeschöpft. Im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes sollen die Anforderungen an die raumplanerischen Instrumente für die Kantone und Gemeinden im Bereich Natur und Landschaft präziser umschrieben werden.