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Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 76 Seiten

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Strategie Biodiversität Schweiz BAFU 2011

9. Das Engagement der Schweiz auf internationaler Ebene für die Erhaltung der globalen Biodiversität ist bis 2020 verstärkt.

Biodiversität überschreitet die Landesgrenzen, die Ökosysteme hängen global voneinander ab und stabilisieren sich gegenseitig. Um die Ökosysteme und die von ihnen erbrachten Leistungen sicherzustellen ist es unabdingbar, sich weltweit für die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität zu engagieren.

10. Die Überwachung der Veränderungen von Ökosystemen, Arten und der geneti-

schen Vielfalt ist bis 2020 sichergestellt.

Veränderungen der Biodiversität in der Schweiz müssen zuverlässig festgestellt werden können. Das bereits heute bestehende Biodiversitätsmonitoring dient als Basis für weitergehende Entwicklungen. Es muss dabei sichergestellt werden, dass die Umsetzung der Strategie auf ihre Wirksamkeit hin überwacht werden kann. So können bei Bedarf Anpassungen an Massnahmen und an der Umsetzungspraxis vorgenommen werden.

Rahmenbedingungen für die Umsetzung

Zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz wird ein Aktionsplan ausgearbeitet, der die Erreichung der strategischen Ziele konkretisiert. Dieser Aktionsplan sieht eine Reihe von Massnahmen vor, die spezifisch auf die einzelnen Bereiche der Umsetzung und/oder auf verschiedene Akteure und Wirtschaftssektoren zugeschnitten sind. Der Aktionsplan klärt auch, welche Gesetzesanpassungen auf Bundesebene zur Umsetzung der Strategie notwendig sind. Die Erarbeitung des Aktionsplans wird gemeinsam mit den Partnern realisiert, die von den vorgesehenen Massnahmen betroffen sind. Spätestens 18 Monate nach Verabschiedung der Strategie durch den Bundesrat soll der Aktionsplan vorliegen. Die für den Aktionsplan notwendigen Grundlagenarbeiten, welche im Rahmen der heutigen Gesetzgebung möglich sind, sollen baldmöglichst eingeleitet werden.

Die Umsetzung der Strategie wird zusätzliche finanzielle sowie personelle Ressourcen erfordern. Der gesamthafte und definitive Bedarf kann allerdings erst auf der Grundlage des zu erstellenden Aktionsplans eruiert werden.

Zur Beurteilung der Strategie Biodiversität Schweiz und ihrer Umsetzung sollen ein Zwischenbericht bis 2017 und eine Gesamtevaluation nach 2020 hinsichtlich Wirkung sowie Vollzugseffizienz erstellt werden.