Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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Ausweitung der heutigen Schutzgebiete, sondern um eine bessere Vernetzung der Flächen. Gemäss FoDK, JDK, JU und NW ist ergänzend zum Naturschutz der geltende Schutz des Waldes via Waldgesetz zu erwähnen, der einen wichtigen Beitrag zum Biodiversitätsschutz leistet. Gemäss BL muss in diesem Kapitel dem Problem der übermässigen Stickstoffdepositionen mit ihren Auswirkungen auf die Biodiversität das nötige Gewicht beigemessen werden.

aefu, GPS, LBO, SVS, VKMB und WWF erachten es als notwendig, besser zu unterscheiden zwischen dem, was heute wirklich gemacht wird, und dem, was getan werden sollte. Gemäss VS sollen die Gründe des Vollzugsdefizits ausgeführt werden. GE, KBNL und SH möchten klarer herausstreichen, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Mittel nicht reichen. Die nötigen finanziellen Mittel sollen so rasch wie möglich und nicht erst nach der Erarbeitung des Aktionsplans zur Verfügung stehen.

5.1 Lebensraumschutz

Gemäss AI, FoDK, JDK und NW ist der Wald als Teil der Schutzgebiete aufzuführen, da dieser die Anforderungen an ein Schutzgebiet gemäss CBD erfüllt. SZF fehlen in der Aufzählung der Schutzgebiete die Natur- und Sonderwaldreservate. Gemäss Vog ist eine Unterteilung in Schutzgebiete und «Normallandschaft» nicht nutzbringend, tatsächlich brauche man zur Erhaltung der Biodiversität eine Integration von Schutz und Erhaltung auf der ganzen Fläche.

SZ vermisst den Hinweis auf das Eidg. Forstpolizeigesetz, das eine entscheidende Basis für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität darstellt. Nach SIA sind NHG und NHV zu ergänzen, da diese für den Schutz von Lebensräumen auch ausserhalb von Inventaren und Schutzgebieten zentral seien. Gemäss SBLV und SBV muss der Zusammenhang zwischen der Strategie der Schweiz zur Anpassung an die Klimaänderung und der SBS verdeutlicht werden.

AI und LDK erachten die vorgelegte Flächenbilanz für wenig glaubwürdig. Ihrer Ansicht nach erfüllt die Schweiz den Anspruch des Aichi-Ziels 11 mit der gesamten Waldflache der Schweiz, allen ökologischen Ausgleichsflachen der Landwirtschaft, dem ganzen Sömmerungsgebiet, den Schutzgebieten und Pärken nach NHG sowie den Jagd- und Fischereibanngebieten. KARCH erachtet die Berechnung des Anteils der Schutzgebiete als zu grosszügig, denn die Schutzziele z.B. bei Mooren und Amphibienlaichgebieten würden nur unzureichend erreicht. Gemäss Vog müssen Überlappungen der verschiedenen Kategorien eliminiert werden, der Einbezug von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft und die volle Anrechnung der Jagdbanngebiete in die Kategorie Schutzgebiete sei zudem nicht zulässig.

5.2 Artenschutz

GPS, Gre, VKMB, PN, SVS und WWF sind der Ansicht, dass gut laufende Artenförderungsprogramme erwähnt werden sollen. Karch ist erstaunt, dass in diesem Kapitel angesichts der «Flughöhe» der Strategie vier Arten explizit genannt werden.

Gemäss aefu, AG, GPS, Gre, PN, SVS, VKMB, Vog und WWF soll der Handlungsbedarf nicht alleine von den Roten Listen abgeleitet werden. Es sei der Hinweis hinzuzufügen, dass die Schweiz auch besondere Verantwortung für Arten trägt, die nicht oder noch nicht auf diesen Listen stehen.

5.3 Schutz der genetischen Vielfalt

Gemäss aefu, GPS, SVS, VKMB und WWF muss deutlicher zwischen der natürlichen genetischen Vielfalt der wild lebenden Arten und der gezüchteten genetischen Vielfalt unterschieden werden. Gemäss denselben VT und Vog ist zu betonen, dass die Arten möglichst ihr ganzes Potenzialgebiet mit allenfalls genetisch unterschiedlichen Populationen besiedeln können.