Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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1.4 Schnittstellen und Interessenabwägungen
BPUK, GL, hkbb, JU und SBV betonen die Wichtigkeit, im Aktionsplan Widersprüche mit anderen Strategien des Bundes aufzuzeigen. Des Weiteren seien Synergiepotenziale weiter zu konkretisieren. LDK sieht ebenfalls einen Mangel hinsichtlich der Darlegung von Zielkonflikten. Es gelte, das Verhältnis der SBS z.B. zur Strategie Land- und Ernährungswirtschaft 2025, der Strategie zum Ausstieg aus der Kernenergie oder auch zu Strategien im Bereich der Waldbewirtschaftung zu klären. Im gleichen Zusammenhang hält BAS fest, dass es bei künftigen Interessenabwägungen gilt, auch wirtschaftlichen und damit nicht zuletzt bauwirtschaftlichen Leistungen und Interessen Rechnung zu tragen. Potenzielle Interessen- und Zielkonflikte sind dagegen gemäss SBLV und TG bereits in der Strategie zu erwähnen und nicht erst im Aktionsplan.
Auch MEM erwartet konkretere Ausführungen zum Konfliktpotenzial insbesondere in Bezug auf Verkehr, erneuerbare Energien oder industriell genutzte Flächen. SBV, SGPV, TG und ZBB verlangen eine Bereinigung allfälliger Widersprüche der SBS zu den agrarpolitischen Strategien. FR erwartet dazu bereits mögliche Lösungsansätze.
hkbb erwartet neben den zu erwähnenden Schnittstellen und Synergien eine Ergänzung zur nachvollziehbaren Einordnung der SBS in die Gesamtstrategie des Bundes.
Die Bemerkungen von Morges hingegen zielen auf eine Verkürzung des zweiten und dritten Absatzes ab und verweisen auf den partizipativen Prozess für die Erarbeitung des Aktionsplans.
2. Kapitel: Begriff und Bedeutung der Biodiversität
2.1 Begriff der Biodiversität
Die Definition der Biodiversität als Vielfalt von Ökosystemen, Vielfalt der Arten und genetische Vielfalt wird von den VT als korrekt erachtet. SH weist darauf hin, dass deutlicher zwischen der natürlichen genetischen Vielfalt der wild lebenden Arten und der gezüchteten genetischen Vielfalt unterschieden werden sollte.
2.2 Messbarkeit
GPS, Gre, PN, SVS und WWF erachten die Zahl verschiedener Lebensraumtypen als ein wenig sinnvolles Mass. Es gehe nicht um die Zahl von Typen, sondern um die Ausdehnung, Verteilung und Qualität der Lebensräume. Zudem gehe es um diejenigen Lebensräume, für welche die Schweiz die grösste Verantwortung trägt und welche die wichtigen Ökosystemleistungen erbringen.
WWF wünscht, dass in der Strategie für repräsentative Teile der Biodiversität Basislinien definiert und Zielwerte mit Zeitrahmen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. aefu, AG, FLS, GPS, Gre, KBNL, PN, SVS, SVU, VKMB, WWF und ZH erachten eine Basislinie von 1991 als nicht haltbar, allenfalls könnte das Jahr 1962 herangezogen werden, da damals das Schweizer Volk mit überwältigendem Mehr den klaren Willen bekundete, dass ab sofort die Natur zu schützen sei (Abstimmung zum NHG). PR, SGH und Vog weisen darauf hin, dass 1991 als Bezugsgrösse zu nehmen nicht bedeuten kann, dass dieses Jahr gleichzeitig Zielgrösse ist. Zielgrössen sollen vielmehr sowohl in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht und regional differenziert erarbeitet werden.
BIO betont, dass eine Rückführung in einen wie auch immer definierten früheren Zustand unmöglich ist, weil sich Biodiversität in Wechselwirkung mit der Umwelt stetig weiterentwickelt und dabei auch ständig neue Biodiversität entsteht. HAFL weist darauf hin, dass die Biodiversität im Wald und in den Siedlungsgebieten seit 1991 zugenommen habe.