Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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Prom fordert, die Pflicht zur Wiederherstellung und zum Ersatz zu relativieren. Karch schlägt vor, eine «Bank» für Ersatzmassnahmen einzurichten.
AG ist der Meinung, dass in den Ausführungen zum strategischen Ziel 7.1 die Themen Verkehr, Landschaft und Raumplanung wesentlich deutlicher zu erwähnen und stärker als bisher zu gewichten sind. In diesem Zusammenhang sind auch die Themen Schutz vor Naturgefahren sowie Gewässerraum eingehend zu behandeln.
BAS macht darauf aufmerksam, dass die Instrumente, welche die Wahrnehmung der Interessen von Natur und Umwelt ermöglichen, hierzulande schon relativ weit reichen. Das Umweltschutzgesetz (USG) und die damit einhergehenden Einsprachemöglichkeiten durch Umweltverbände gegen bestimmte Projekte engen den Spielraum der Wirtschaft bereits heute merklich ein. Dass diese und vergleichbare Instrumente mit Fokus auf die Biodiversität weiter ausgebaut oder ergänzt würden, scheint BAS aus heutiger Optik kaum opportun.
Der letzte Abschnitt kann aus Sicht von IP falsch interpretiert werden. IP ist der Meinung, dass sich der Zustand der Biodiversität nicht zwingend auf den Stand der Jahre 1950 oder 1900 zurückbringen lässt. Vielmehr geht es darum, griffige Ziele zu formulieren, die aufgrund der heutigen Rahmenbedingungen realistisch sind.
Die Forderung nach einem nachhaltigen Umgang mit der Biodiversität bei der Ausübung und Entwicklung der raumwirksam tätigen Sektoralpolitiken wird von SSV und KG unterstützt. Die Zielformulierung soll aber mit Schutz und Förderung der natürlichen Prozesse ergänzt werden.
Aus Sicht von IUCN und SVS ist eine Klarstellung des Begriffs «nachhaltig» notwendig. Ausserdem sollen die Nutzung, Erhaltung und Förderung der Biodiversität so erfolgen und optimal aufeinander abgestimmt sein, dass die bestehende standorttypische Artenvielfalt der genutzten Flächen erhalten und allenfalls entwickelt wird. Sämtliche Produkte auf Pflanzen- und Tierbasis müssen aus nachhaltig bewirtschafteten Quellen stammen.
Gemäss GPS, SVS, VKMB und WWF fehlen im Titel die beiden anderen Elemente, die im Einleitungstext richtigerweise genannt sind. Der Titel muss richtig heissen: «7.1 Erhaltung, Förderung und nachhaltige Nutzung ...»
7.1.1 Waldwirtschaft
SIA begrüsst, dass die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität im Wald in der Waldpolitik 2020 auf ungefähr demselben demselben Niveau verankert sind.
CHA, CP und Ens sind der Ansicht, dass die bestehende Waldgesetzgebung für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Wald ausreiche. Auch SGB lehnt neue Auflagen für die Waldwirtschaft ab. ETH hingegen ist der Ansicht, dass für die Verankerung regionaler Biodiversitätsziele eine Anpassung des Waldgesetzes nötig sei.
EVP unterstützt ausdrücklich die Schaffung von neuen Waldreservaten. Das Ziel von 8% Waldreservaten bis 2020 halten aefu, Gre, GP, KG, PN, SSV,SVS, SVU, Vg, VKMB und WWF für deutlich zu gering. AN hingegen hält es nicht gerechtfertigt, in die ausgewogene Waldpolitik einzugreifen und eine Erhöhung der Waldreservatsfläche zu verlangen. SBB hält fest, dass Waldreservatsziele bereits im Aktionsplan 2004–2015 (mind. 70‘000 ha Waldreservate bis 2015) enthalten seien. Dieser müsse mit der Strategie Biodiversität Schweiz koordiniert werden. CVP betont, dass die Erhöhung der Waldreservatsfläche ein Kantonsziel und nicht ein Bundesziel sein müsse, und hält fest, dass bei der Schaffung von Reservaten die übrigen Waldfunktionen nicht in Vergessenheit geraten dürfen. Vog meint, dass nicht nur die Anzahl der Reservate, sondern auch deren Fläche und räumliche Verteilung relevant seien und dass neben der geografischen Verteilung auch alle Waldgesellschaften und -typen abgedeckt sein sollten. Lausanne hält den zeitlichen Rahmen für die Schaffung von neuen Waldreser-