Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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8. Kapitel: Rahmenbedingungen für die Umsetzung

8.1 Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz

ENHK und KBNL weisen darauf hin, dass die Umsetzung der SBS massgeblich Sache der Kantone sein wird. AI, BE, BL, eco, ENHK, GE, GL, KBNL, LBO, LDK, MEM, NW, oeku, OW, SBV, SH, SZ und UR fordern, dass die Konkretisierung der strategischen Ziele unter breitem Einbezug derjenigen Partnern erfolgen soll, die von den Zielen betroffen sind und diese später auch umsetzen werden. Die Ausarbeitung und die Umsetzung des Aktionsplans hat somit auch in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und den kantonalen Direktorenkonferenzen zu erfolgen. TI und UR weisen darauf hin, dass die bisher getätigten Massnahmen der Kantone zu berücksichtigen sind und die Rolle und Verantwortung der Kantone bei der Kontrolle der Zielerreichung zu klären ist. Gemäss AG ist der Aktionsplan unter Federführung der Kantone zu entwickeln.

Gemäss BE, BS und SZF sind bei der Umsetzung der Strategie und beim Ausarbeiten des Aktionsplans ausser den Kantonen auch die grossen Grundeigentümer von Beginn weg einzubeziehen. SSV wünscht den Einbezug von regional und Iokal handelnden Akteuren. Morges erachtet die Berücksichtigung der Gemeinden als unerlässlich. Alp und JU fordern den breiten Einbezug des Bundes, der Kantone, von Gemeinden und Privaten, SBV denjenigen des Landwirtschaftssektors. SWISSAID weist darauf hin, dass auch die Nichtregierungsorganisationen miteinbezogen werden. Weiter an einem Einbezug interessiert sind: IP, KBNL, SKEK und Wan. FoDK und JDK fordern, dass bei allen weiteren Schritten die Partner zu beteiligen sind, welche die Umsetzung zu vollziehen haben. Gemäss VSE sollen konkrete Massnahmen mithilfe eines Bottom-up-Ansatzes definiert und mittels eines Monitorings auf ihre Zielerreichung hin überprüft werden.

SGV weist darauf hin, dass der Bund nicht via Biodiversitätsstrategie in Aufgabengebiete der Kantone und Gemeinden eingreifen kann und darf. Die weiteren Schritte sollen in einem tripartiten Prozess unter Federführung des Bundes zusammen mit den Kantonen und den Gemeinde entwickelt werden. Gemäss BPUK, FoDK, GR, JDK und VD soll der Bund die Massnahmen konkretisieren, die in seiner Kompetenz liegen, und die Kantone diejenigen, die in ihrer Kompetenz liegen. UCV ist der Ansicht, dass es den Kantonen und Gemeinden überlassen werden muss, wie die Umsetzung der Strategie letztlich geschehen soll. BPUK ersucht um eine dringende Prüfung, inwiefern die Erhaltung und Förderung der Biodiversität nicht in erster Linie mit bereits verfügbaren Instrumenten bei Bund und Kantonen umgesetzt werden kann und wo dringend zu schliessende Lücken bestehen.

AI bezweifelt angesichts der aktuellen NFA-Gelder für Naturschutzaufgaben die Sicherstellung der Finanzierung der Umsetzung der SBS. SPS hält fest, dass für die Erarbeitung des Aktionsplans die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen sind. Diese sollen nicht durch Kürzungen in anderen Bereichen des Natur- und Landschaftsschutzes freigemacht werden, es seien vielmehr zusätzliche Mittel im Finanzplan einzustellen. GL, NW, Vog und ZH fordern, dass für die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie vom Bund ausreichende Finanzmittel, insbesondere für die Kantone, zur Verfügung zu stellen sind. AI schlägt vor, dass der Aktionsplan die Massnahmen auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüfen soll und dass Prioritäten zu setzen sind. FDP fordert, dass der Aktionsplan zwingend mit einer Kosten- und Regulierungsfolgenabschätzung für Bürger und Wirtschaft verbunden sein muss.

Gemäss AI, BPUK, CHA, CP, OW, Prom, PUSCH und VTP sind für die Umsetzung der SBS keine neuen Gesetze, Verordnungen und Leitlinien zu schaffen. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen werden als ausreichend wahrgenommen. Aus Sicht SVS braucht es eine grössere Revision der gesetzlichen Grundlagen, falls die Umsetzung der Strategie nicht den erhofften Erfolg bringt. aefu, GPS, SG, SVS, VKMB und WWF fordern die Prüfung von Gesetzesanpassungen zu folgenden beiden Themen: Teilung der Kosten für die Regionalen Naturpärke zwischen dem Naturschutz- und dem