Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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Tourismusbudget des Bundes, da die Regionalen Naturparke in ihrer heutigen Form mehr der Wirtschaftsförderung als der Biodiversitätserhaltung dienen; allfällige Gesetzesänderungen, welche zur Sicherstellung der nötigen Mittel für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität in der Schweiz nötig sind. FDP legt dar, dass den verantwortlichen kantonalen und kommunalen Behörden, Unternehmen und Bürgern ein möglichst grosser Handlungsspielraum bei der Umsetzung der Ziele und Rahmenbedingungen überlassen werden muss.
BPUK, JAG, SZ, TG und VD bezweifeln, dass in der vorgesehenen Frist von 18 Monaten zur Erarbeitung des Aktionsplans die Kantone und weitere wichtige Kreise ausreichend einbezogen werden können. BL unterstützt das Vorhaben, dass spätestens 18 Monate nach der Verabschiedung der SBS der Aktionsplan zur SBS vorliegen wird. Gemäss CSP muss die Ausarbeitung des Aktionsplans auf die NFA-Perioden ausgerichtet werden.
EVP wünscht, dass die Massnahmen, die keiner Gesetzesänderung bedürfen, prioritär behandelt und parallel zu den weiteren Arbeiten an Strategie und Aktionsplan vorangetrieben werden. Alp sieht gegenüber der aktuellen Planung einen grundsätzlich beschleunigten Zeitplan. Gre, KG, PN, SBV und Vog weisen darauf hin, dass im Aktionsplan die konkreten Ziele für die einzelnen Sektoren klar und messbar ausgestaltet werden müssen.
Gemäss KVU müssen bei der Erarbeitung des Aktionsplans Widersprüche mit anderen strategischen Zielen aufgezeigt und allfällige Massnahmen zur Verminderung oder Beseitigung solcher Zielkonflikte ausgearbeitet werden; zudem sind Synergiepotenziale weiter zu konkretisieren und nach Möglichkeit mit entsprechenden Massnahmen zu stärken. TI formuliert als Anforderung an den Aktionsplan, dass auch Prozesse aufgezeigt werden, wie Massnahmen umgesetzt werden können. Laut NW und Zoo soll im Rahmen der Umsetzung für jedes strategische Ziel definiert werden, welcher Partner für welche Massnahme verantwortlich ist.
Gemäss FDP und MEM ist bei der Konkretisierung des Aktionsplans darauf zu achten, dass für die Unternehmen kein administrativer Mehraufwand oder keine zusätzlichen Abgaben anfallen.
GL weist darauf hin, dass die Umweltziele Landwirtschaft im Rahmen der Ausarbeitung des geplanten Aktionsplans weiter zu konkretisieren sind. WVS verlangt, dass konkrete Massnahmen für die Waldwirtschaft aus der Biodiversitätsstrategie im Rahmen der Waldpolitik 2020 umgesetzt werden.
8.2 Organisation und Zusammenarbeit
Gemäss AG, AQV, BL, BS, KBNL, LDK, SG, SH und SVS berücksichtigt die SBS den Umstand zu wenig, dass die Zuständigkeit für den Schutz der Biodiversität auf mehrere staatliche Ebenen verteilt ist. Gerade die Kantone tragen in vielen Bereichen, z.B. Natur und Landschaft, die Hauptverantwortung, insbesondere auch für den Vollzug. Die Umsetzung der im Aktionsplan festgelegten Massnahmen kann somit nicht, wie im Entwurf der SBS beschrieben, durch die für den jeweiligen Sektor verantwortlichen Bundesstellen unter Einbezug der entsprechenden kantonalen Stellen erfolgen. Der Bund wirkt innerhalb seiner direkten Zuständigkeiten unmittelbar, zudem im Verbund mit den Kantonen. KVU will eine Klärung der Rolle und Verantwortung der Kantone bei der Umsetzung der Strategie. SAB erwartet eine ausgewogene Vertretung der beteiligten Gruppen und einen transparenten Erarbeitungsprozess, der auch eine Mitgestaltung ermöglicht.
BL, GE, JU, TI und VS erachten als Voraussetzung zur Umsetzung des Aktionsplans die Schaffung einer Koordinationsplattform auf Bundesebene zur bundesinternen und zur kantonsübergreifenden Koordination. Die ENHK beantragt, dass sowohl auf Bundesebene wie auch bei den Kantonen eine Stelle bestimmt wird, welche für die Qualitätssicherung sowie die Koordination und die Überwachung der Ziele, Planungen, Partizipationsprozesse, Umsetzungsmassnahmen und Kontrollen verantwortlich zeichnet. SSV weist darauf hin, dass es für die Umsetzung der Strategie klare Verantwortlichkeiten