Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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Damit die ökologische Vernetzung durch Schaffung von Grünflächen und Freiräumen umgesetzt werden kann, fordert ETH, dass die raumplanerischen Instrumente zur Zielerreichung präzisiert und in die Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen werden. Freiraum und Grünflächen sollen qualitativ und quantitativ definiert und durch Gesetze gesichert und legitimiert werden. Dabei ist insbesondere ihre Multifunktionalität zu berücksichtigen und zu fördern.

AI, BE, PUSCH und VLP wünschen Massnahmen für mehr Siedlungsökologie im Rahmen von Nutzungs- und Sondernutzungsplänen und bei der Bewilligung neuer Projekte. Fraglich ist jedoch, ob für Stadt- und Agglomerationsgemeinden konkrete Grün- und Freiflächenanteile in der Nutzungsplanung definiert werden sollen. Will man so etwas tun, stellt sich die Frage, wer solche Vorgaben macht und welchen rechtlichen Stellenwert die Vorgaben haben. Verbindliche Freiflächenanteile über grosse Gebiete sind abzulehnen, denn es bedarf bei derartigen Massnahmen einer quartierbezogenen Betrachtungsweise.

HEV lehnt über die heute gültigen Bestimmungen hinausgehenden Vorschriften bezüglich Grün- und Freiflächen ab.

Gemäss KG und SSV braucht es für eine Integration von Biodiversitätszielen in kantonale und kommunale Raumplanungsinstrumente eine verbindliche Zielvorgabe des Bundes. Sie fordern, eine gesetzliche Verankerung des ökologischen Ausgleichs in der Raumplanungsgesetzgebung. KG und SSV verlangen Aussagen zum Stadtklima und zur Wirkung der Grünstrukturen und eine Ergänzung bezüglich naturnaher Pflege und Bewirtschaftung von Grünflächen.

Aus Sicht von sgb ist der Erhaltung von Frei- und Grünräumen und gleichzeitig einem Stopp der Zersiedelung im Rahmen der Raumplanungspolitik höchste Priorität zu geben. Entsprechende Handlungsspielräume muss der Bundesrat im Rahmen der Revision des Raumplanungsgesetzes jetzt nutzen.

TCS befürchtet, dass in einigen Städten schon heute zu wenig Platz für Verdichtung und gleichzeitige Förderung von Grünflächen existiert.

7.9 Verstärkung des internationalen Engagements

EHNK, eq, IP und UFS begrüssen das Ziel. CHA und CP sehen im internationalen Engagement keinen Handlungsbedarf für die Schweiz. aefu, GPS, Morges, SVS, VKMB und WWF verlangen eine Konkretisierung dieses Ziels nicht erst im Aktionsplan, sondern bereits in der SBS.

Gre, LU, PN und PUSCH regen an, das Ziel in dem Sinn zu konkretisieren, dass die Schweiz bis 2020 ihren ökologischen Fussabdruck durch Steigerung der Ressourceneffizienz und durch Reduktion des spezifischen Konsums insbesondere von Importgütern verkleinert.

BWB, SGV, SHIV, WHE und SFU finden die Zielsetzung in sich nicht stimmig. Eine Verstärkung des Engagements der Schweiz sichert der globalen Biodiversität kaum eine erhöhte Bestandesgarantie.

Aus Sicht von clean und eq soll die Schweiz als Vorreiterin die internationalen Verpflichtungen (Nagoya) nicht nur erfüllen, sondern übertreffen.

aefu, ETH, GPS, Gre, PN, SVS, SWISSAID, VKMB und WWF fordern, dass die Schweiz das Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den gerechten Vorteilsausgleich spätestens bis 2015 ratifiziert.

Die Etablierung eines Monitorings zur Umsetzung des Strategischen Plans und des Finanzierungsbedarfs (sowie dessen Deckung) wird von aefu, GPS, SVS, VKMB und WWF sehr unterstützt. Es ist allerdings nötig, dass die Schweiz auch Entwicklungsländer bei der Ermittlung des Finanzierungsbedarfs und bei der Erstellung nationaler Biodiversitätsstrategien unterstützt.