Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten
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Kantone
Die individuellen Stellungnahmen der Kantone gehen auseinander. Im Grundsatz stimmen jedoch die meisten Kantone einer Strategie Biodiversität Schweiz zu. Grundsätzlich erwarten sie, dass keine neuen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, sondern in erster Linie der Vollzug der bestehenden Rechtsgrundlagen sichergestellt wird. Einig sind sich die Kantone auch darin, dass die Erhaltung und Förderung der Biodiversität eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen sei und dass die Kantone bis anhin zu wenig in den Prozess der Strategieerarbeitung einbezogen worden wären. Sie erwarten ab sofort einen starken Einbezug und gehen davon aus, dass nun sowohl Bund als auch Kantone ihre konkreten Vorhaben in Aktionsplänen festlegen müssen. Die Abstimmung dieser Aktionspläne soll im Rahmen der NFA-Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen erfolgen, und die Leistungen der Kantone müssen durch den Bund entsprechend mitfinanziert werden. Da die Programmvereinbarungen 2012–2015 bereits verhandelt sind, sehen die Kantone keine Eile für die Erarbeitung der Aktionspläne, da aus ihrer Sicht zusätzliche Vereinbarungen erst ab 2016 umgesetzt werden können.
Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz BPUK, die Konferenz der kantonalen Forstdirektorenz FoDK und die Konferenz der kantonalen Jagdirektoren JDK sind grundsätzlich mit einer Strategie Biodiversität Schweiz einverstanden, weisen aber darauf hin, dass sowohl die Strategie als auch der nachfolgende Aktionsplan auf Massnahmen zu beschränken sind, die der Bund selber wahrnehmen kann. Dabei sei die verfassungsmässige Kompetenzordnung zu wahren, und die bereits verfügbaren Instrumente bei Bund und Kantonen seien zu nutzen. Zudem erwarten sie bei der Finanzierung von Massnahmen eine starke Rolle des Bundes.
Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren LDK und die Konferenz der Kantonalen Energiedirektoren EnDK lehnen die Vorlage ab. Die LDK nimmt die Strategie als unfertig und wenig ausgewogen wahr, die Ziele werden als zufällige Sammlung von Gedanken angesehen. Sie verlangt eine vollständige Überarbeitung der Strategie. Die EnDK ist der Ansicht, dass die Biodiversität mit den bereits vorhandenen Mitteln und Instrumenten erhalten und gefördert werden kann und sich eine zusätzliche Strategie kontraproduktiv auf die Erhaltung und Förderung der Biodiversität auswirken könnte.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Der Schweizerische Gemeindeverband SGV und der Schweizerische Städteverband SSV stimmen der Strategie im Grundsatz zu und erachten diese als hilfreich für die Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum. Sie fügen jedoch an, dass wichtige Fragen, wie z.B. die Quantifizierung der Ziele oder die Frage nach den notwendigen Ressourcen spätestens im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans gelöst werden müssen. Der SGV betont, dass die SBS sich zwar auf die betroffenen Politikbereiche abstützen muss, dass sie jedoch nicht in die Ausgestaltung der jeweiligen Sektoralpolitiken eingreifen darf. Dasselbe gilt für die Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Für die Erarbeitung des Aktionsplans wird deshalb ein tripartiter Prozess mit Bund, Kantonen und Gemeinden unter Federführung des Bundes gefordert. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete SAB begrüsst die vorliegende Strategie, betont aber, dass sich die Schweiz bezüglich Biodiversitätsleistungen auf einem hohen Niveau befinde und dass zusätzliche Anstrengungen vor diesem Hintergrund hinterfragt werden müssen. Der Ansatz der SBS wird als zu zentralistisch angesehen, deshalb betont die SAB, dass die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht verändert werden darf und geltende Bestimmungen in den jeweiligen Sachpolitiken nicht in Frage gestellt werden dürfen.