Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/70: Strategie Biodiversität Schweiz · 66 Seiten

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aber im nachfolgenden Aktionsplan genannt werden und Ansätze zu deren Lösung aufgezeigt werden sollten. Die Handlungsfelder zu den Sektoren Wald, Jagd- und Fischerei, Tourismus, Sport und Freizeit, Verkehr sowie Bauten und Anlagen im Besitz des Bundes fanden mehrheitlich Zustimmung. Zur Landwirtschaft gibt es mehr kritische Stimmen. Die einen sehen den heutigen Beitrag der Landwirtschaft zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität als genügend an, während die anderen mehr als die im Entwurf vorgeschlagenen Handlungsfelder für die Landwirtschaft fordern. Das Kapitel zu den erneuerbaren Energie ist für viele zu kurz ausgefallen, und es wird deutlich, dass sich der Aktionsplan eingehend mit der Abstimmung von Biodiversität und erneuerbaren Energien auseinandersetzen muss. Bei allen Sektoren wurden häufig weiter gehende Überlegungen für den zukünftigen Aktionsplan eingebracht.

2. Schaffung einer ökologischen Infrastruktur

Die Schaffung einer ökologischen Infrastruktur überzeugt einen Grossteil der Stellungnehmenden. Von den Gegner sind die einen der Ansicht, dass selbst eine ökologische Infrastruktur unzureichend ist und Biodiversität auf der ganzen Landesfläche zu erfolgen habe, die anderen sind von der Wirkung einer solchen Infrastruktur nicht überzeugt. Zudem bestehen insbesondere in Landwirtschaftskreisen

– aber auch in der Waldwirtschaft – Ängste, dass die Schaffung neuer Schutzgebiete hauptsächlich auf Landwirtschafts- und Waldflächen erfolgen soll. Es wird betont, dass zusätzliche Flächen nur freiwillig und gegen Entschädigung geschaffen werden dürfen. Einigkeit hingegen herrscht darin, dass die bestehenden Schutz- und Vernetzungsflächen so gepflegt werden, dass sie ihre Funktionen erfüllen können. Dies scheint heute an den mangelnden finanziellen Mitteln des Bundes zu scheitern. Die Festschreibung einer ökologischen Infrastruktur in einem Sachplan ist stark umstritten. Einerseits wird der Sachplan als ideales Instrument dafür angesehen, anderseits halten insbesondere die Kantone fest, dass ein Sachplan dazu dient, Bundesaufgaben festzuhalten und nicht Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen, wie dies die Erhaltung und die Förderung der Biodiversität sind.

Von allen Seiten stark kritisiert wurde die vorgeschlagene Anrechenbarkeit von Flächen zur Errei-

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chung des Aichi-Zieles 11 . Einerseits wird das Fehlen von exakten Daten zu bereits vorhandenen Schutzflächen bemängelt, anderseits aber auch der Vorschlag, welche Gebiete künftig in die Berechnung miteinbezogen werden sollen. Während die einen der Ansicht sind, dass zu wenig Flächen in die Berechnung einbezogen wurden und dass die Schweiz das Ziel schon erfülle, bemängeln die anderen, dass zu viele Flächen berücksichtigt wurden, nicht dargestellte Überschneidungen von Schutzflächen die Situation in der Schweiz beschönigen und der Bedarf an zusätzlichen Schutzgebieten deutlich höher als ausgewiesen ausfalle.

3. Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten

Bei diesem Ziel herrscht grosse Einigkeit, dass die Zielformulierung geändert werden sollte. Die Verbesserung des Zustands von stark gefährdeten Arten sei weder zielführend noch effizient. Es muss um Arten gehen, für welche die Schweiz eine besondere Verantwortung trägt, bzw. um Arten, welche auf der Liste der prioritären Arten aufgelistet sind. Zum Teil wird gefordert, dass die Ausbreitung von invasiven gebietsfremden Arten mit Schadenspotenzial vertiefter, regional differenziert und im Rahmen eines eigenen Zieles behandelt werden müsste.

1 Target 11: By 2020, at least 17 per cent of terrestrial and inland water, and 10 per cent of coastal and marine areas, especially areas of particular importance for biodiversity and ecosystem services, are conserved through effectively and equitably managed, ecologically representative and well connected systems of protected areas and other effective area-based conservation measures, and integrated into the wider landscapes and seascapes.