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Vernehmlassung 2011/77: Verordnung vom 14. März 1994 über Bau und Betrieb von Schiffen und Anlagen öffentlicher Schifffahrtsunternehmen (Schiffbauverordnung, SBV) und Ausführungsbestimmungen des UVEK vom 23. April 2007 zur Schiffbauverordnung (AB-SBV) · 127 Seiten
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Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Schiffbauverordnung AS 20XX
Anhang I In der Risikoanalyse zu untersuchende Anlagen
1 Allgemeines
Die Risikoanalyse muss mindestens für die nachstehenden Anlagen und Komponenten durchgeführt werden.
2 Rohrleitungssystem für Brennstoffe
2.1 Beschreibung
Das Rohrleitungssystem für Brennstoffe umfasst alle Komponenten zur Versorgung von Motoren, Turbinen und Brennern. Dazu gehören insbesondere alle Pumpen, Kompressoren, Vergasereinrichtungen, Wärmetauscher, Ventile, Rohrleitungen, Flansche, Einheiten zur Verbrennung besonderer Energieträger, ihr Versorgungssystem und zum Betrieb dieser Einrichtungen erforderliche Komponenten.
Das Versorgungssystem beinhaltet auch die Einrichtungen zur Steuerung und Überwachung.
2.2 Funktionen
Das Rohrleitungssystem muss folgende Funktionen sicherstellen:
a. Aufrechterhaltung des Drucks im Inneren, der Temperatur und der Durchflussmenge am Eintritt in den Motor oder in den Brenner innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte um ausreichende Brennstoffzufuhr zu den Zweistoffmotoren, -turbinen oder –brennern in allen Betriebszuständen des Schiffes sicher zu stellen.
b. Aufrechterhaltung des Drucks in den Tanks innerhalb der vorgegebenen Grenzwerte.
3 Behälter zur Lagerung von Brennstoffen, Belüftungssysteme
3.1 Beschreibung
Das Tank- und Belüftungssystem beinhalten:
a. den Kanal um die Brennstoffleitungen (doppelwandiges Rohrsystem, Umhüllungen, Gehäuse von Turbinen und überwachte Maschinenräume mit einwandigen Brennstoffleitungen)
b. das angeschlossene Belüftungssystem.
3.2 Funktionen
Das Tank- und Belüftungssystem muss folgende Funktionen sicherstellen:
a. ein allfälliges Leck im Rohrleitungssystem darf nicht zum Entweichen von Brennstoff aus der Umhüllung führen. Ferner muss der Druck innerhalb der Umhüllung kleiner bleiben als in benachbarten Räumen.
b. ein ausreichend sicheres Entleeren des Inneren der Umhüllung, wobei keine Rest von Brennstoff zurück bleiben dürfen.
c. eine zuverlässige Entdeckung von Lecks in der Brennstoffanlage sicherstellen.
4 Systeme zur Entdeckung von Lecks in der Brennstoffanlage