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Vernehmlassung 2011/84: Revision der Eigenmittelverordnung (ERV; Basel III) · 68 Seiten
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Eigenmittelverordnung 952.03
tingklassen 1–4, sofern Titel des Emittenten an einer regulierten Börse oder an einem repräsentativen Markt gehandelt werden;
f.5Basler Mindeststandards: diejenigen Dokumente des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, welche für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen massgebend sind.6
Art. 5 Handelsbuch
1 Die Banken können ein Handelsbuch führen mit Positionen in Finanzinstrumenten und in Waren, die mit Handelsabsicht oder zur Absicherung anderer Positionen gehalten werden.
2 Sie können dem Handelsbuch nur Positionen zuordnen:
a. deren Handelbarkeit nicht durch vertragliche Vereinbarungen eingeschränkt ist; oder
b. die jederzeit vollständig abgesichert werden können.
3 Eine Handelsabsicht besteht, wenn die Bank beabsichtigt:
a. die Positionen auf kurze Sicht zu halten;
b. von kurzfristigen Marktpreisschwankungen zu profitieren; oder
c. Arbitragegewinne zu erzielen.
4 Die Positionen sind häufig und exakt zu bewerten. Das Handelsbuch ist aktiv zu verwalten.
Art. 5a Anerkennung von Ratingagenturen
1 Die FINMA anerkennt kann eine Ratingagentur anerkennen, wenn:
a. ihre deren Ratingmethode und ihre Ratings objektiv sind;
b. sie diese und ihr Ratingverfahren unabhängig sind;
c. diese sie ihre Ratings und die zugrundeliegenden Informationen zugänglich macht;
d. diese sie ihre Ratingmethode, ihren Verhaltenskodex, die Vergütungsgrundlagen und die wesentlichen Eigenschaften ihrer Ratings offen legt;
e. diese sie über ausreichende Ressourcen verfügt; und
f. sie und ihre Ratings glaubwürdig sind.
2 Sie veröffentlicht eine Liste der anerkannten Ratingagenturen.
3 Stellt sie fest, dass eine anerkannte Ratingagentur die Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, so kann entzieht sie dieser die Anerkennung entziehen.
5 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 10. Nov. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5429). Die Fussnoten zu diesem Ausdruck wurden im ganzen übrigen Text aufgehoben.
6 Die aktuellen Basler Mindeststandards sind unter der Internetadresse www.bis.org/bcbs zugänglich und können bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, Centralplatz 2, 4002 Basel bezogen werden.