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Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 17 Seiten
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4 Es bestimmt in den Rahmenlehrplänen die Einstufung der Abschlüsse in den nationalen Qualifikationsrahmen.
5 Die zuständige Institution organisiert die Bildungsgänge. Diese verbinden Fachkompetenz mit berufspädagogischer Handlungskompetenz.
2. Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20096
Art. 12 Abs. 2 Bst. f
Der Rahmenlehrplan enthält:
f. die Regelung der Zuordnung der Abschlüsse mit erweiterter Allgemeinbildung der Berufsmaturität in den nationalen Qualifikationsrahmen.