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Vernehmlassung 2012/10: Verordnung über den nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung · 17 Seiten

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4 Es bestimmt in den Rahmenlehrplänen die Einstufung der Abschlüsse in den nationalen Qualifikationsrahmen.

5 Die zuständige Institution organisiert die Bildungsgänge. Diese verbinden Fachkompetenz mit berufspädagogischer Handlungskompetenz.

2. Berufsmaturitätsverordnung vom 24. Juni 20096

Art. 12 Abs. 2 Bst. f

Der Rahmenlehrplan enthält:

f. die Regelung der Zuordnung der Abschlüsse mit erweiterter Allgemeinbildung der Berufsmaturität in den nationalen Qualifikationsrahmen.