Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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1 Ausgangslage
Mit Schreiben vom 24. Oktober 2012 lud das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die interessierten Organisationen ein, sich im Rahmen einer konferenziellen Vernehmlassung am 5. November 2012 zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Befristete Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) zu äussern und bis 5. November 2012 schriftlich Stellung zu nehmen.
Die Unterlagen für das Hearing wurden an 72 Adressaten versandt, von denen 17 an der konferenziellen Vernehmlassung vom 5. November 2012 teilnahmen. Das Protokoll des Hearings liegt als Anhang bei (siehe Anhang 1).
Insgesamt gingen 53 schriftliche Stellungnahmen ein (41 von offiziell begrüssten Vernehmlassungsteilnehmern und 12 von nicht offiziell begrüssten Organisationen).
2 Zusammenfassung der schriftlichen Stellungnahmen
2.1 Bemerkungen zum Vernehmlassungsverfahren
Die SVP und UR bezeichnen eine so kurze Vernehmlassungsfrist als inakzeptabel.
LU, NW und BE können innerhalb einer solch kurzen Frist keine Stellungnahme des Regierungsrats liefern. Sie reichen deshalb eine Stellungnahme ihres jeweiligen Gesundheitsdepartements ein.
AI, die FDP und der VLSS merken an, dass es schwierig ist, innerhalb einer so kurzen Frist Stellung zu nehmen.
Die SBV und die SGR bedauern, dass nur die FMH als Berufsverband zur Stellungnahme eingeladen worden ist.
BL und der VLSS bedauern, dass noch kein Verordnungsentwurf vorliegt.
2.2 Allgemeine Einschätzung des Projekts
GE, LU, NE, OW, SZ, SO, TI, UR, VD und BE begrüssen den Gesetzesentwurf.
BL und ZG befürworten die Massnahme mit Vorbehalten. Sie halten deren Wiedereinführung für verfrüht. Ihrer Ansicht nach muss die befristete Wiedereinführung der Massnahme den Übergang zu einem nachhaltigen Steuerungssystem erlauben (Vorschlag FMH/GDK, ebenfalls unterstützt von der SSPPEA und der SGPP).
JU ist aus Solidarität mit den Kantonen, die darauf angewiesen sind, nicht gegen die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung und erwartet Massnahmen zur Unterstützung der Hausarztmedizin.
Die GDK und die KKA vertreten eine differenzierte Position. Der Dachverband der Kantone und derjenige der kantonalen Ärztegesellschaften begrüssen eine Steuerung des Angebots auf kantonaler oder regionaler Ebene. Sie begrüssen ausserdem, dass die Grundversorgerinnen und Grundversorger von der Massnahme nicht betroffen sind. Sie machen ihre Unterstützung allerdings davon abhängig, wie Artikel 55a Absatz 3 bezüglich der Kriterien, die für den Bedürfnisnachweis massgeblich sind, umgesetzt werden wird.
SG schliesst sich der Stellungnahme der GDK an (ebenso BE) und betrachtet die Vorlage als geeignete Übergangsstufe, die für eine effiziente Steuerung des Leistungsangebots unerlässlich ist. Die Problematik des Handels mit ZSR-Nummern müsste diskutiert und geregelt werden.
AG, AI, AR, GL, GR, NW, TG und ZH lehnen die Vorlage ab. Sie halten es aus rechtlicher Sicht für problematisch, während zwölf Jahren eine Massnahme anzuwenden, die der gan-