Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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Die SVM befürwortet den Grundsatz eines vorübergehenden Regulierungsmechanismus,
auch wenn sie grundsätzlich gegen eine Bedürfnisklausel ist.
Hausärzte Schweiz ist für eine bedarfsgerechte Regulierung der Zulassung, sofern diese Über- sowie Unterversorgungen global berücksichtigt. Mit Verweis auf den Masterplan «Hausarztmedizin» und die Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» stellt Hausärzte
Schweiz fest, dass mit der Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung die Situation der Hausärztinnen und Hausärzte in keiner Weise verbessert werde.
Die SP stimmt der Vorlage zu, möchte sie aber in ein zeitlich unbefristetes Bundesgesetz überführt haben. Die SP ist der Ansicht, dass eine echte Regulierung der Ärztedemografie, die dynamisch und konstruktiv sein muss, wichtig ist, insbesondere um zum Beispiel die Aufhebung des Vertragszwangs zu vermeiden. Der Handlungsspielraum der Kantone muss zum Ausdruck kommen können, begleitet aber von einer echten Steuerung durch den Bund.
Richtige Analyseinstrumente müssen entwickelt werden, insbesondere statistische Daten (nationales Ärztinnen- und Ärzteregister, mit Angaben des bzw. der Arbeitsorte, der zeitlichen Aufteilung zwischen der Tätigkeit in der eigenen Praxis und derjenigen im Spital, etc.).
Die CVP unterstützt die Gesetzesvorlage für diejenigen Kantone, die sie benötigen. Die CVP findet, dass es nicht zuviele Ärztinnen und Ärzte in der Schweiz hat, dass sie aber geographisch und bezüglich ihrer Spezialisierung schlecht verteilt sind. Die CVP würde eine Lockerung des Vertragszwangs unterstützen.
H+ lehnt die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung ab, insbesondere im ambulanten Bereich von Spitälern und Kliniken. Er ist der Meinung, dass sie der KVG-Revision im Bereich der Spitalfinanzierung zuwiderläuft, die unternehmerische Freiheit der Spitäler einschränke und die Verlagerung der Leistungen vom stationären in den ambulanten Bereich behindere, die doch dem politischen Willen entspreche.
H+ ist der Meinung, dass die Beschränkung der Entwicklung des ambulanten Bereichs den Aufbau von Kompetenzzentren und innovative Zusammenarbeitsmodelle behindere, beispielsweise bei den Notfalldiensten, und so die Ausbildung bremse und langfristig die Qualität senke. H+ weist auf den Personalmangel hin, der in gewissen Institutionen bereits festgestellt wurde und der mit der Zulassungsbeschränkung nicht gemildert werde. H+ sieht einen Widerspruch zwischen der Unterstützung der Ausbildung von mehr Ärztinnen und Ärzten durch den Bund, um den festgestellten Mangel zu kompensieren, und der Zulassungsbeschränkung, die ein negatives Signal für zukünftige Ärztinnen und Ärzte aussendet. H+ betont die Notwendigkeit des Sammelns von praktischer Erfahrung in Spitalambulatorien für gewisse Fachgebiete, insbesondere die Psychiatrie.
H+ warnt vor einer Flut an neuen Gesuchen um Erteilung einer ZSR-Nummer vor dem allfälligen Inkrafttreten des Gesetzes und vor einer Erhöhung der Preise für bestehende Zulassungen.
H+, die ASK, die SBV, PKS, die SGR, der VLSS, der VSAO und der VSAO-ZH lehnen die Vorlage zur vorübergehenden Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung ab. Ihrer Ansicht nach ist die Zunahme der Anzahl Gesuche um Erteilung einer Abrechnungsnummer die direkte Folge der Bedürfnisklausel, die in den letzten Jahren in Kraft war (Nachholbedarf und Befürchtung einer neuerlichen Verlängerung).
Die SPO ist der Meinung, dass vor allem die steigende Zahl ausländischer Ärztinnen und Ärzte reguliert und die Hausarztmedizin gefördert werden sollte. Sie unterstützt die Idee drei Jahre obligatorischer Arbeit in einem öffentlichen Spital. Für alle Ärztinnen und Ärzte, inklusive Spezialistinnen und Spezialisten, die eine eigene Praxis eröffnen wollen, schlägt die SPO ein obligatorisches Praktikum von sechs Monaten in einer Hausarztpraxis vor. Ausserdem muss der TARMED zu Gunsten der Hausärzte verbessert werden.
Die ASK und die SBV lehnen jegliche Planung des Angebots im ambulanten Bereich durch die Kantone klar ab, die zu einer weiteren Fragmentierung des Gesundheitssystems führen würde.