Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2012/100: BG über die Krankenversicherung (KVG) (Vorübergehende Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung) · 96 Seiten
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zen Berufsgruppe der Ärztinnen und Ärzte die in der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit verwehrt. Die Notwendigkeit eines dringlichen Gesetzes wird ebenfalls in Frage gestellt.
Refdata ist gegen die Annahme der Bestimmung.
Die SSPPEA und die SGPP sind gegen die Bestimmung und bedauern, dass sie die Unterschiede zwischen den Fachgebieten und die Verteilung der Spezialistinnen und Spezialisten in den verschiedenen Regionen nicht berücksichtigt. Sie weisen darüber hinaus auf den grossen Mangel an Psychiaterinnen und Psychiatern sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten insbesondere für Kinder und Jugendliche hin. Dies ist zudem der Bereich, der bereits die niedrigste Leistungsvergütung aufweist.
AG ist der Ansicht, dass die Hausarztmedizin mit tarifarischen Anreizen besser gefördert werden könnte, und fordert, dass die Aufhebung des Kontrahierungszwangs geprüft wird.
TG merkt an, dass die Massnahme den Gesundheitspolitiken zuwiderläuft, die darauf abzielen, die Leistungserbringung vom stationären in den ambulanten Bereich zu verlagern. TG unterstützt das von FMH und GDK vorgeschlagene Modell.
Die FDP hält die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung für verfrüht, da man noch nicht wisse, ob die steigende Anzahl von ZSR-Nummern zu einer Zunahme der Anzahl Praxen und des gesamten Leistungsvolumens führen wird. Sie bedauert diesen Entscheid, welcher der Position der SGK-S entgegenläuft. Die FDP verlangt ein Gesamtkonzept, das auch die von NR Cassis in der vergangenen Session eingebrachten Forderungen (insbesondere eine drei Jahre dauernde medizinische Praxis in einem Schweizer Spital – eine Lösung, die auch das CP, die SPO und VD cliniques als interessanten Weg ansehen) und eine Form der Vertragsfreiheit für Spezialisten (Motion Gutzwiller) berücksichtigt. Sie bedauert, dass der Bundesrat diesen Entscheid getroffen hat, bevor er die verschiedenen Motionen zu dieser Problematik beantwortet hat.
Die SVP lehnt die Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung ab und fordert, dass der Bundesrat rasch ein taugliches System vorlegt, mit dem die Niederlassung von ausländischen Ärztinnen und Ärzten langfristig beschränkt werden kann. Sie plädiert für mehr Wettbewerb und Vertragsfreiheit auch im Gesundheitsbereich. Sie weist auf die problematische Mehrfachrolle der Kantone hin. Wie zahlreiche andere Vernehmlassungsteilnehmer (santésuisse, economiesuisse, sgv (Gewerbe) SVV, comparis.ch) stellt sie fest, dass die Bedürfnisklausel negative Auswirkungen auf den Nachwuchs an jungen Ärztinnen und Ärzten hat und dass als Folge davon der Mangel an Schweizer Ärztinnen und Ärzte durch ausländische kompensiert werden muss.
Die Grünen unterstützen die vorübergehende Wiedereinführung der Bedürfnisklausel für Spezialärztinnen und Spezialärzten.
Die FMH und die SGR bedauern, dass die Vorlage des Bundesrates den von der FMH und der GDK gemeinsam erarbeiteten Vorschlag nicht berücksichtigt. Für sie ist die Zunahme der Gesuche um ZSR-Nummern die Folge der Zulassungsbeschränkung, die in den vergangenen Jahren in Kraft war.
santésuisse befürchtet, dass Praxen künftig zu sehr hohen Preisen an Nachfolger übergeben werden. Sie erklärt sich bereit, eine auf höchstens zwei Jahre befristete Zulassungsbeschränkung zu akzeptieren, und fordert, dass die Versicherer angehört werden (Abs. 3).
santésuisse, economiesuisse, sgv (Gewerbe), SVV und comparis.ch lehnen die befristete Wiedereinführung der Massnahme ab, die nicht zu einer optimalen Versorgung führen könne. Sie plädieren für mehr Konkurrenz, mehr Markt und die Aufhebung des Vertragszwangs. santésuisse, economiesuisse und comparis.ch schlagen als Alternative zur Aufhebung der Vertragszwangs Anpassungen des TARMED-Taxpunktwertes nach Ärztedichte vor, ein Modell, das auch zur Förderung der Hausarztmedizin in unterversorgten Regionen angewendet werden könnte.
SGV und Travail.Suisse befürworten die vorgeschlagene Massnahme.